Hallo,
ich bin eben auf etwas gestoßen, das ich spontan für eine falsche/irrtümliche Formulierung halte. Oder habe ich etwas entscheidendes verpaßt?
„11.05.2006 Die Zeit läuft für alle, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Bis zum 31. Mai können sie die Steuererklärung noch beim Finanzamt einreichen. Wer die Erklärung verspätet abgibt, kann nicht mehr mit Steuererstattungen rechnen.“
Das ist doch Blödsinn, oder?
Gruß Stefan
jein
Hi !
Das ist doch Blödsinn, oder?
In dem Zusammenhang des Textes wurde dies vollkommen richtig erkannt. Zumindest für das Datum 31.05. Der zuständige Redakteur scheint fachlich nicht so die Leuchte zu sein und hat dann zwei wesentliche Punkte durcheinander gewürfelt.
- Abgabefrist bis 31.05.
- verspätete Abgabe bei Antragsveranlagung (nach 2 Jahren)
zu 1.
Die Abgabenordnung bestimmt, dass Steuererklärungen bis zum 31. Mai abgegeben werden sollen. Als Folgen einer verspäteten Abgabe drohen aber lediglich Verspätungszuschläge. Diese werden im Rahemn von EInkommensteuerveranlagung meines Wissens nach sehr selten eingesetzt. Es wird in diesen Fällen sowohl die Veranlagung durchgeführt als auch die Erstattung ausgezahlt.
zu 2.
Das Einkommensteuergesetz bestimmt, dass bestimmte Steuerpflichtige ihre Steuererklärung bis spätestens 31.12. des übernächsten Jahres abgeben müssen. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, der kann tatsächlich nicht mehr mit einer Veranlagung rechnen und kann dann auch die Rückzahlung in den Wind schießen.
Aufklärung gelungen?
BARUL76
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Aufklärung gelungen?
Danke, ja. Also keine Änderung zu den vergangenen Jahren (Deine Aussagen decken sich mit meiner, teilweise leidvollen, Erfahrung).
Gruß Stefan