[AO] Beginn/Ende Festsetzungverjährung ErbschaftSt

Gibt es eine Frist, bis wann das Finanzamt die Erbschaftssteuer einrufen muss?
in der schule hatten wir ein beispiel wo Jemand vor 2 jahren eine Wohnung geerbt hat und dass Finanzamt meldet sich ja dann irgendwann bei ihm wegen der steuern, aber wann? bis jetzt hat es sich noch nicht gemeldet. da muss es doch irgendeine frist geben, oder?
danke für antworten.

Hallo,

Gibt es eine Frist, bis wann das Finanzamt die
Erbschaftssteuer einrufen muss?
in der schule hatten wir ein beispiel wo Jemand vor 2 jahren
eine Wohnung geerbt hat und dass Finanzamt meldet sich ja dann
irgendwann bei ihm wegen der steuern, aber wann? bis jetzt hat
es sich noch nicht gemeldet. da muss es doch irgendeine frist
geben, oder?

Das ist eine Frage der Festsetzungsverjährungsfrist. Diese ist in
§§ 169 und 170 Abgabenordnung geregelt. Die Frist beginnt für die Erbschaftssteuer nach § 170 Abs. 5 AO und dauert dann in der Regel noch 4 Jahre.
http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p170.html

Schöne Grüße
C.