Hallo Experten,
nehmen wir an, jemand arbeitet hauptberuflich in einem sog. freien Beruf.
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In diesem Fall besteht ja kein Gewerbe. Muss trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden? Vierteljährlich?
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Wie ist es mit den Einkommensteuern? Erklärung nur jährlich, oder?
Danke im voraus,
Gruß
M.
Einkommensteuererklärung: jährlich.
Umsatzsteuer kommt drauf an, ob die Umsätze steuerbar bzw. steuerpflichtig sind lt. § 4 UStG oder aber ob man Kleinunternehmer ist.
Ein freier Beruf unterliegt der Umsatzsteuer ebenso wie ein Gewerbebetrieb.
Da man nicht weiß, was hier vorliegt, kann man auch keine Antwort geben.
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