Was setzt man als Anschaffungskosten bezüglich der 2%-Abschreibung an, wenn neben dem Kaufpreis (incl. Grunderwerbssteuer, Notar) auch noch erhebliche Sanierungskosten entstanden sind. (teils vor, teils nach Einzug).
Kann man die Kosten alternativ pauschal oder als Anteil einer vergleichbaren ortsüblichen Miete ansetzen?
Gruß,
Werner
Kann man die Kosten alternativ pauschal oder als Anteil einer
vergleichbaren ortsüblichen Miete ansetzen?
Hi,
nein, Bemessungsgrundlage sind Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten. Also
sind im Zweifel die Sanierungskosten der BMG für die Abschreibung zuzurechnen.
mfg vom
showbee