[ESt] WK V+V / Fahrten Wohnung Arbeitsstätte 2003

Hallo,

in einer Schule werden folgende Fragen durchgenommen und können nicht abschließend geklärt werden.

Unterscheiden Sie Werbungskosten bei Einkünften aus
(1) nichtselbstständiger Arbeit
(2) Vermietung und Verpachtung
(3) Kapitalvermögen
(4) sonstigen Einkünften

Zu d) Bezahlung der Raumpflegerin für Säuberungsarbeiten in der gemieteten Wohnung ____
Die Lösung lautet hier (2).
Frage: Ist diese richtig und wer kann den Sachverhalt näher erklären?

Nächster Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin fährt an 195 mit dem eigenen PKW Arbeitstagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Fahrtstrecke hin und zurück = 46 km.
Der Anleitung zur Einkommensteuererklärung entnimmt sie, dass ihr für jeden Entfernungskilometer biszu 10 km = 0,36 Euro und ab 11 km = 0,40 Euro anerkannt werden.

Wieviel kann die Arbeitnehmerin in der Einkommensteuererklärung dafür geltend machen?

(1) 1716,00 Euro
(2) 3432,00 Euro
(3) 1794,00 Euro
(4) 3588,00 Euro

Die Lösung lautet hier (1). Das bekommt jedoch niemand heraus.
Stimmt eventuell die Lösung nicht? Wer kann das nächer erklären?

Vielen Dank.
Gruß
numbat

Hi !

Eine Arbeitnehmerin fährt an 195 mit dem eigenen PKW
Arbeitstagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Fahrtstrecke
hin und zurück = 46 km.
Der Anleitung zur Einkommensteuererklärung entnimmt sie, dass
ihr für jeden Entfernungskilometer biszu 10 km = 0,36 Euro und
ab 11 km = 0,40 Euro anerkannt werden.

Nur so als Hinweis: Diese Regelung galt im Jahr 2003. Hat also mit aktuellen Werten nichts zu tun. Wichtig ist bei der Aufgabe auch zu erkennen, dass nicht Hin- und Rückfahrt, sondern nur eine Fahrt (23 km) angesetzt werden kann. Und dann rechnet es sich wie folgt:

195 Fahrten x 10 km x € 0,36 = € 702,00
195 Fahrten x 13 km x € 0,40 = <u>€ 1.014,00</u>
Gesamt 1.716,00

BARUL76

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Hallo,

in einer Schule werden folgende Fragen durchgenommen und
können nicht abschließend geklärt werden.

Unterscheiden Sie Werbungskosten bei Einkünften aus
(1) nichtselbstständiger Arbeit
(2) Vermietung und Verpachtung
(3) Kapitalvermögen
(4) sonstigen Einkünften

Zu d) Bezahlung der Raumpflegerin für Säuberungsarbeiten in
der gemieteten Wohnung ____
Die Lösung lautet hier (2).
Frage: Ist diese richtig und wer kann den Sachverhalt näher
erklären?

wenn die Raumpflegerin die vermietete Wohnung reinigt aus welchen Gründen auch immer, dann wären es Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung.