Ein lediges Paar hat letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft, ist nun verheiratet und möchte nun einen Antrag, da die Einkommensgrenze für die Eigenheimzulage bei verheirateten Paaren bei 140.000 EUR liegt, die Eigenheimzulage beantragen.
Wie werden für das Paar die positiven Einkünfte berechnet ? Liegt hier das Brutto oder das Nettogehalt zu Grunde ?