[EHZ wie erfolgt Berechnung ''positive Einkünfte''

Ein lediges Paar hat letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft, ist nun verheiratet und möchte nun einen Antrag, da die Einkommensgrenze für die Eigenheimzulage bei verheirateten Paaren bei 140.000 EUR liegt, die Eigenheimzulage beantragen.

Wie werden für das Paar die positiven Einkünfte berechnet ? Liegt hier das Brutto oder das Nettogehalt zu Grunde ?

Hier scheint nur Arbeitslohn vorzuliegen.

Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten (Pauschbetrag 920 €)

Einkünfte von Ehemann und Ehefrau addieren und dies sind die pos. Einkünfte.

D. h. negative / Verluste etc. aus Einkunftsarten werden nicht berücksichtigt bzw. verrechnet.

.

Hier scheint nur Arbeitslohn vorzuliegen.

Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten (Pauschbetrag 920 €)

Wird nun für die Einnahmen das Brutto oder Nettogehalt herangezogen ?

Einkünfte von Ehemann und Ehefrau addieren und dies sind die
pos. Einkünfte.

D. h. negative / Verluste etc. aus Einkunftsarten werden nicht
berücksichtigt bzw. verrechnet.

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Wird nun für die Einnahmen das Brutto oder Nettogehalt
herangezogen ?

Brutto, SV Abzüge bleiben außer Betracht, da diese „steuertechnisch“
Sonderausgaben sind.