Lt. UStG muss eine Rechnung immer Liefer- oder Leistungsdatum enthalten. Wenn aus der Rechnung hervorgeht, dass es sich eindeutig um eine Leistung handelt und der Rechnungsaussteller das Wort Lieferdatum (+ Datum) verwendet, kann man dies aktzeptieren oder sollte man auf Leistungsdatum bestehen.
Gruß Sigrid
Hi !
Der Zweck der Angabe des Leistungsdatums wird nicht dadurch ausgehebelt, dass dort statt „Leistungszeitraum“ nun „Lieferzeitpunkt“ in der Rechnung steht. Unabhängig von dem verwendeten Wort ist dem § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG genüge getan.
Es muss daher für solche Fälle meiner Meinung nach keine Korrektur angefordert werden. So weit ich es überblicken kann, gibt es aber zu diesem Thema bisher im gesamten Schrifttum (Fachzeitschriften, Fachbücher, Schreiben der Finanzverwaltung, Gerichte) niemanden, der sich bisher mit dieser Frage beschäftigt hat.
BARUL76
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