Werte Steuerkundige,
mich plagt die Neugier bei folgende Fragen:
Nehmen wir an, Person A hat die EST für ein vergangenes Jahr erfreulicherweise im März schon abgegeben.
Wenn Person A im April noch eine Rechnung über Betriebsausgaben findet, können diese Ausgaben noch nachgereicht werden.
Wenn jedoch zum selben Zeitpunkt Person A sich daran erinnert, dass noch eine Ansparabschreibung für ein PKW in der abgegebenen Steuererklärung fehlt, was dann? Eigentlich ist es ja die Frage danach: wann muss A. die Willensbildung für die Ansparabschreibung abgeschlossen haben bzw. bis wann muss diese verkündet sein? Steht das irgendwo geschrieben?
Person B hingegen möchte Sachwerte, die älter als 4 Jahre sind, aus dem Privatbesitz in die Firma einbringen - muß B. den Wert aus Einkaufspreis abzüglich Abschreibung bestimmen?
Oder hätte B die Möglichkeit,den Wert freihändig festzulegen, da Abschreibung kaum noch möglich ist, vielleicht sind sogar alle Einkaufbelege fort. Gibt es festgelegte Regeln dafür?
- Neugierig auf die Antworten grüsst Birgitt T.