[EÜR] 1. Ansparabschreibung 2. Privateinlage GWG

Werte Steuerkundige,
mich plagt die Neugier bei folgende Fragen:

Nehmen wir an, Person A hat die EST für ein vergangenes Jahr erfreulicherweise im März schon abgegeben.
Wenn Person A im April noch eine Rechnung über Betriebsausgaben findet, können diese Ausgaben noch nachgereicht werden.
Wenn jedoch zum selben Zeitpunkt Person A sich daran erinnert, dass noch eine Ansparabschreibung für ein PKW in der abgegebenen Steuererklärung fehlt, was dann? Eigentlich ist es ja die Frage danach: wann muss A. die Willensbildung für die Ansparabschreibung abgeschlossen haben bzw. bis wann muss diese verkündet sein? Steht das irgendwo geschrieben?

Person B hingegen möchte Sachwerte, die älter als 4 Jahre sind, aus dem Privatbesitz in die Firma einbringen - muß B. den Wert aus Einkaufspreis abzüglich Abschreibung bestimmen?
Oder hätte B die Möglichkeit,den Wert freihändig festzulegen, da Abschreibung kaum noch möglich ist, vielleicht sind sogar alle Einkaufbelege fort. Gibt es festgelegte Regeln dafür?

  1. Neugierig auf die Antworten grüsst Birgitt T.

Hallo
Zu 1. Wenn das Finanzamt noch keine Veranlagung durchgeführt hat, kann man die gesamte Erklärung ggf. noch einmal zurückverlangen. Wurde die Veranlagung bereits durchgeführt, kommt es auf die Bestandskraft an. Es gibt hier verschiedene Wege, die ein Steuerberater sicherlich genauer erläutern kann.

Zu 2
Man spricht von dem beizulegenden Zeitwert. D,h., man macht eine realistische Schätzung.

Gruss
Silvia

[MOD] Komplettzitat gelöscht, Anpassung an FAQ:1129

Danke Silvia!
Das hat mir weitergeholfen!
Grüsse, Birgitt