Hallo,
Wo genau müssen Veräußerungsgewinne bei der Steuererklärung angegeben werden? Möglicherweise Zeile 25 Anlage KAP - biete aber das Steuerprogramm tax nicht an; oder Anlage SO.
Im vorliegenden Fall sind wegen abgelaufender Sperrfrist (1 Jahr) eigentlich keine Steuern zu zahlen, welche Unterlagen braucht man da als Beweiß für’s Finanzamt?
Vielen Dank im Voraus
Greg
Hallo,
Wo genau müssen Veräußerungsgewinne bei der Steuererklärung
angegeben werden? Möglicherweise Zeile 25 Anlage KAP - biete
aber das Steuerprogramm tax nicht an; oder Anlage SO.
Also Anlage KAP ist falsch, denn da kommen nur KAPitalerträge rein, also Zinsen, Dividenden etc… DIe Spekulationsgewinne sind Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften und kommen tatsächlich in die Anlage SO hinein
Im vorliegenden Fall sind wegen abgelaufender Sperrfrist (1
Jahr) eigentlich keine Steuern zu zahlen, welche Unterlagen
braucht man da als Beweiß für’s Finanzamt?
Vielen Dank im Voraus
Greg
Man braucht in diesem Falle gar nichts einzutragen, sondern kann dann mit ruhigen Gewissen im Mantelbogen ein Kreuzchen machen bei „Priv. Veräußerungsgeschäfte, insbesondere aus Grundstücks- und Wertpapierveräußerungen, führten insgesamt zu einem Gewinn von weniger als 512 Euro…:“ (so etwa, Seite 2 des Mantelbogens, Zeile 34)
Gruß,Kris
Danke für die Auskunft
aber akzeptiert das Finanzamt das ohne Belege?
In der Jahresbescheinigung der Bank ist dort nämlich kein Datum eingetragen - bzw. wie genau müssen die Belege sein, wenn doch Steuern anfallen?
Gruß Greg
Die Jahresbescheinigung würde korrekte Daten enthalten, wenn innerhalb eines Jahres verkauft wurde. Wenn dies nicht der Fall war, wie hier, werden keine Kauf- und Verkaufdaten ausgewiesen.