[USt] nein, andere Rechenregel!
Hi !
Das würde dann als Rechenregel bedeuten:
Es ist zuerst das Verhältnis der Nettobeträge 7% und 16% zum Gesamtnetto zu bestimmen. Beträgt also das Gesamtnetto € 100,00 und davon sind € 30,00 für 7%, € 50,00 für 16% und € 20,000 steuerfrei dann ist auch der Gesamtportopreis (nehmen wir mal € 10,00) in diesem Verhältnis aufzuteilen. Dieser aufgeteilte Betrag ist dem Nettowarenwert zuzurechnen und erst dann ist darauf die Umsatzsteuer zu rechnen. Dies dürfte sich auch so aus § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG ergeben, wo es heißt:
„Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten
…
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung …“
Da auch das Porto in das Entgelt einfließt, könnte ein Rg. so aussehen:
7% 16% § 4 Nr. 17 Gesamt
Buch 30,00
CD 50,00
Niere <u> 20,00 </u>
Netto Ware 30,00 50,00 20,00 100,00
Porto <u> 3,00 5,00 2,00 10,00</u>
Netto VK 33,00 55,00 22,00 110,00
USt 2,31 8,80 0,00 <u> 11,11</u>
Rechnungsbetrag 121,11
Die Aufteilung des Netto-Portos kann dann sicherlich über Formeln erfolgen, der Rest dürte in Excel ziemlich easy sein.
BARUL76
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