[EHZ] Kürzung/Streichung bei Zimmervermietung?

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Mai 2006

Ein herzliches Hallo ans Forum,

folgender Fall: Eigentümer einer Doppelhaushälfte (Wohnfläche ca. 110m2) bezieht seit 5 Jahren Eigenheimzulage. In Jahr 6 vermietet der Eigentümer ein Zimmer und ein Badezimmer (zusammen ca. 25m2).

Kann das Finanzamt in einem solchen Fall die Eigenheimzulage kürzen oder gar streichen?

Wenn ja, für welche Jahre?

Besten Gruß

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 1 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage/Zimmer vermieten

    Guten Abend,

    die Bemessungsgrundlage wäre anteilig zu kürzen um die nun nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzen Räume. Aufteilung nach qm.... etc.... Kann natürlich sein, dass bei hoher BMG durch die Kürzung der Förderbetrag jedoch sich nicht ändert.

    Voraussetzung ist jedoch, dass die restliche Wohnung weiterhin vom Anspruchsberechtigten genutzt wird.

    Gruß
    Oerdiz













    .

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