[ESt,USt] Auto als Privat- oder Firmen-PKW kaufen?

Hallo,

wie ist das eigentlich mit der Steuer wenn ein Fahrzeug geschäftlich/privat gekauft wird?

Ein Angestellter mit Nebengewebe kauft sich ein Kfz.
Vorauszusehen sind überwiegend private (Fahrt zur Arbeit) Fahrten.

Ist es sinvoller das KFZ auf die Firma zu kaufen wegen der Umst oder privat+Fahrtenbuch?

Hi,

wenn man Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, sollte es immer sinnvoller sein, das Kfz als Unternehmer zu kaufen, weil man dann die Vorsteuer (zumindest anteilig) zurück erhält. In allen Varianten kann man natürlich nur diese Kosten in Ansatz bringen, die auf dienstliche Fahrten entfallen. Ob dafür das Kfz im Betriebs- oder Privatvermögen ist, ist tendenziell egal. Wenn man es in Betriebsvermögen nimmt, hat man mitunter die Wahl ob man den privaten Nutzungsanteil mit 1% Methode ermittelt oder Fahrtenbuch führt. Hat man es im Privatvermögen muss man auch Fahrten aufschreiben, erspart sich allerdings ein vollumfängliches Fahrtenbuch, da nur Dienstfahrten notiert werden. Hier kann man dann widerum zwischen pauschaler Anrechnung je km (30ct z.Zt.) oder den persönlichen km-Sätzen wählen.

Man muss also vorher schätzen und rechnen. Optimale Variante beim Umsatzsteuer-Unternehmer: Betriebsvermögen + Fahrtenbuch + Unternehmensvermögen mit Vorsteuerabzug.

Mfg vom

showbee

Anmerkung EÜR und gewillkürtes Betriebsvermögen
Hi !

Ergänzend zu den vorherigen Ausführungen ist noch anzumerken, dass bei einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung nicht in allen Fällen das Fahrzeug ins Betriebsvermögen übernommen werden kann. Beträgt die betriebliche Nutzung weniger als 10% handelt es sich um „notwendiges Privatvermögen“. Bei diesem sind die Fahrten mit der Kilomterpauschale oder dem tatsächlichen Kilometersatz anzusetzen.
Beträgt die betriebliche Nutzung mehr als 10% aber weniger als 50%, ist „gewillkürtes Betriebsvermögen“ möglich. Wenn man will, kann man das Fahrzeug also als Betriebsvermögen behandeln, muss man aber nicht. Für die Ermiitlung eines privaten Nutzungsanteils wird aber wohl die 1%-Regel keine Anwednung mehr finden. Es wird daher für solche Fälle in der gesamten Fachliteratur die Führung eines „ordnungsgemäßen Fahrtenbuches“ empfohlen.

Meine vorherigen Aussagen betreffen nicht die von showbee dargestellten Grundsätze bei der Umsatzsteuer. Für beide Steuerarten können getrennte Betrachtungen angestellt werden.

BARUL76

.

Ergänzend zu den vorherigen Ausführungen ist noch anzumerken,
dass bei einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung nicht in allen
Fällen das Fahrzeug ins Betriebsvermögen übernommen werden
kann.

Hi,

soweit ich weiss, ist das nicht EÜR-spezifisch! Die 10% oder 50% gelten für alle Gewinnermittlungsarten (nunmehr) bei allen gleich.

Mfg vom

showbee

Wie ist das den wenn jeden Werktag pauschal 50km für die Stelle als Angestellter gefahren wird und ansonsten ausser Urlaub, wo man sich ja auch eien Messekarte oder so holen könnte keien privatfahrten macht.

Müssen die Privatfahrten dann täglich aufgeschrieben werden oder kann hier einfach pauschal gesagt werden für die Fahrt zur Stelle als Angestellter 250km / Kw.

Dann noch eine Frage:
Die Fahren für das Gewerbe sind ja recht kurz aber dort wird das Fahrzeug als Transporter und Werkzeuglager genutzt.
Da sind dann zum Teil nur 20km Fahrzeit aber 4 Stunden wird es gebraucht da ja Material und Werkzeug und Maschinen darin sind.

Also Zeitlich wird das Fahrzeug zu über 75% gewerblich genutzt. Nach Kilometern weit unter 50%

Was haltet ihr den nun für die beste Vorgegensweise?
Auf Gewerbe?

Hallo,

Fahrtenbuch oder 1% Methode. Jegliche versuche, andere Pauschalierungen sind nicht möglich. Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch sind hoch und pauschale Eintragungen führen zur Nichtanerkennung des Fahrtenbuches.

Bzgl. Nutzung zählt immer die km-Laufleistung. Inwieweit zeitliche Nutzung relevant ist, wage ich bei einem normalen Kfz zu bezweifeln. Hier müsste es sich schon um einen speziellen Werkstattwagen handeln (bsp. Transporter mit eingebauter Miniwerkstatt) um zeitliche Aspekte als Nutzungsverteilung anerkannt zu bekommen. Im Zweifel kann man es natürlich versuchen, ich denke aber das Finanzamt wird hier sich sträuben. Wenn dann wäre die zeitliche Komponente auch nur „untergeordnet“, bspw. das Kfz hält 6 Jahre bzw. 240.000km wobei die km-Komponente 75% und die Zeitkomponente 25% ausmacht … oder so…

Ansonsten wäre natürlich bei gemischten Tätigkeiten (Privat, Arbeitnehmer und nebenberuflicher Gewerbebetrieb) zu beachten, dass bezgl. des Gewerbes auch die Fahrten zur Arbeit als Privatnutzung gelten.

Gruß vom

showbee

p.s. durchrechnen kann man das nur alleine!

Hallo,

hat eigentlich schon jemand daran gedacht, dass es ab 2006 eine Neuregelung in Bezug auf die einkommensteuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen gibt?
Sollte das Fahrzeug nicht zu MINDESTENS 50% betrieblich benutzt werden, so ist ein Abzug der Betriebsausgaben zu versagen. Umsatzsteuerlich kann wie bisher verfahren werden - auch abweichend von der einkommensteuerlichen Betrachtungsweise. (Dies gibt nicht für Firmenfahrzeuge, die z.B. an Arbeitnehmer überlassen werden.)
Gruß
Jörg

Hallo,

Fahrtenbuch oder 1% Methode. Jegliche versuche, andere
Pauschalierungen sind nicht möglich. Die Anforderungen an ein
Fahrtenbuch sind hoch und pauschale Eintragungen führen zur
Nichtanerkennung des Fahrtenbuches.

Bzgl. Nutzung zählt immer die km-Laufleistung. Inwieweit
zeitliche Nutzung relevant ist, wage ich bei einem normalen
Kfz zu bezweifeln. Hier müsste es sich schon um einen
speziellen Werkstattwagen handeln (bsp. Transporter mit
eingebauter Miniwerkstatt) um zeitliche Aspekte als
Nutzungsverteilung anerkannt zu bekommen. Im Zweifel kann man
es natürlich versuchen, ich denke aber das Finanzamt wird hier
sich sträuben. Wenn dann wäre die zeitliche Komponente auch
nur „untergeordnet“, bspw. das Kfz hält 6 Jahre bzw. 240.000km
wobei die km-Komponente 75% und die Zeitkomponente 25%
ausmacht … oder so…

Ansonsten wäre natürlich bei gemischten Tätigkeiten (Privat,
Arbeitnehmer und nebenberuflicher Gewerbebetrieb) zu beachten,
dass bezgl. des Gewerbes auch die Fahrten zur Arbeit als
Privatnutzung gelten.

Gruß vom

showbee

p.s. durchrechnen kann man das nur alleine!

hat eigentlich schon jemand daran gedacht, dass es ab 2006
eine Neuregelung in Bezug auf die einkommensteuerliche
Behandlung von Firmenfahrzeugen gibt?
Sollte das Fahrzeug nicht zu MINDESTENS 50% betrieblich
benutzt werden, so ist ein Abzug der Betriebsausgaben zu
versagen.

Hallo Colonius aka Jörg!

boooaah, der war mir neu. Hast du mal ins Gesetz geschaut? Also ins
„Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen und dem
Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung“? M.E. hast du
nur einen schlechten Newsletter, sonst würdest du nicht solchen Unfug
schreiben…

…Abzug der Betriebsausgabe zu versagen…

Die Neuregelung sieht vielmehr vor, dass für Kfz die nicht
notwendiges Betriebsvermögen sind (also betriebliche Nutzung

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