Hallo,
nochwas: für Sonderausgaben können doch Pauschbeträge veranschlagt werden - beispielsweise: Steuerberatungskosten (RNr.140), Aufwendungen für die Berufsausbildung (RNr. 141), Spenden (RNr. 153), …
Der Pausbetrag von 36 Euro (72 bei Ehegatten) - gilt der für jede RNr einzeln (also 140 + 141 + 153) oder für alle in Summe?
DANKE und Gruß
max