[ESt] wofür gilt Pauschbetrag bei Sonderausgaben?

Hallo,

nochwas: für Sonderausgaben können doch Pauschbeträge veranschlagt werden - beispielsweise: Steuerberatungskosten (RNr.140), Aufwendungen für die Berufsausbildung (RNr. 141), Spenden (RNr. 153), …
Der Pausbetrag von 36 Euro (72 bei Ehegatten) - gilt der für jede RNr einzeln (also 140 + 141 + 153) oder für alle in Summe?

DANKE und Gruß
max

Hallo Max,

nochwas: für Sonderausgaben können doch Pauschbeträge
veranschlagt werden - beispielsweise: Steuerberatungskosten
(RNr.140), Aufwendungen für die Berufsausbildung (RNr. 141),
Spenden (RNr. 153), …

insgesamt nur einmal siehe § 10c Abs.1 EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p10c.html

Schöne Grüße
C.