Person A hat im vergangenen Jahr nach dem Schulabschluss (Abitur) als Arbeitnehmer insgesamt 45 Tage gearbeitet. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit gibt er in seiner Steuererklärung in der Anlage N an.
Außerdem verdient sich Person A aber durch das Erstellen und Betreuen von Webseiten etwas dazu. Die Einnahmen übersteigen jährlich nicht 2000 Euro, aber weil Person A seinen Kunden natürlich Rechnungen stellt, hat sie vom Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen bekommen.
Wie hat die Person nun also vorzugehen? Muss sie die GSE-Anlage in der Steuererklärung ausfüllen bzw. gibt es noch andere Schritte, die notwendig sind, um das Finanzamt regelkonform über die Einkünfte zu informieren?
Es ist eine Gewinnermittlung zu fertigen mit Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben oder aber eine EÜR lt. amtl. Vordruck, wobei hier abzuraten ist.
Der Gewinn/Verlust wird in die Anlage GSE eingetragen.
Es ist eine Gewinnermittlung zu fertigen mit Gegenüberstellung
Einnahmen/Ausgaben oder aber eine EÜR lt. amtl. Vordruck,
wobei hier abzuraten ist.Der Gewinn/Verlust wird in die Anlage GSE eingetragen.
Die Person A muss also nur auf einem formlosen Blatt die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen? - im speziellen Fall der Person A fielen im Kalenderjahr 2005 keine Ausgaben an; d.h. es erfolgt die Auflistung der Einnahmen, die sich aus den gestellten Rechnungen ergeben. Müssen die Rechnungen auch der Steuererklärung beigefügt werden oder reicht die Gewinnermittlung?
Letzte Frage noch: im gezeigten Fall muss Person A den ermittelten Gewinn auf der ersten Seite der GSE-Anlage eintragen, oder? Weitere Eintragungen sind in diesem Anhang nicht mehr vonnöten?
Die Rechnungen müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden und können auf Verlangen von FA angefordert werden. Der Steuererklärung sind sie nicht beizulegen sondern nur die Gewinnermittlung. Als Einnahmen gibt man dann die Gesamtsumme an.
Die Rechnungen müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden und
können auf Verlangen von FA angefordert werden. Der
Steuererklärung sind sie nicht beizulegen sondern nur die
Gewinnermittlung. Als Einnahmen gibt man dann die Gesamtsumme
an.
Muss die Gesamtsumme im geschilderten Fall der Person A bei Gewerbebetrieb auf der ersten Seite der Anlage GSE eingetragen werden oder auf der zweiten Seite unter „freiberufliche Tätigkeit“. Sonstige Eintragungen dürften ja in der Anlage ansonsten nicht vonnöten sein?
[ESt] Erstellen/Betreuen Website = Gewerbebetrieb
Hi !
Da es sich bei den geschilderten Tätigkeiten im Sinne des Steuerrechts um gewerbliche und nicht um selbständige Tätigkeit handelt, ist der Gewinn auf der Seite 1 der Anlage GSE einzutragen.
BARUL76
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