{ESt] Ist Mietvertrag Vorr. f. Doppelten Haushalt?

Von: , Frage gestellt am Mi, 31. Mai 2006
Hallo,

Sohn S wohnt bei seinen Eltern (Berlin). Er hat eine Arbeit auswärts seit letzten Sommer. Dort mietet er ein Zimmer. Er kommt immer wochenende heim, denn Berlin ist sein Lebensmittelpunkt (Eltern, Freundin, Freundeskreis). Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung muss er einen Mietvertrag mit seinen Eltern für sein Zimmer unterschreiben, oder darf er weiterhin wie bis jetzt umsonst wohnen ?

Danke

Xiu Mai

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Doppelte Haushaltsführung
    Hallo,

    Mein Sohn wohnt bis jetzt bei uns (Berlin). Er hat eine Arbeit
    auswärts seit letzten Sommer. Dort mietet mein Sohn ein
    Zimmer. Er kommt immer wochenende heim, denn Berlin ist sein
    Lebensmittelpunkt (Eltern, Freundin, Freundeskreis). Meine
    Frage: für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung muss
    er einen Mietvertrag mit uns für sein Zimmer unterschreiben,
    oder darf er weiterhin wie bis jetzt umsonst wohnen ?

    Danke

    Xiu Mai
    Bei mir war es bis vor 2 Jahren genauso.
    Problematisch könnte eventuell werden, dass man einen eigenen Hausstand nachweisen muss.
    Miete musste ich nicht nachweisen, allerdings eine Beteiligung an den Nebenkosten, wofür ich aber keine Belege sondern nur eine Bestätigung eingereicht habe.
    Erfahrungsgemäß macht das FA sehr lange Probleme, bis es einen Zweitwohnsitz anerkennt.
    Am besten ist es, wenn man sich auf einen Arbeitsplatzwechsel für verhältnismäßig kurze Zeit, was ein Ausbildungsvertrag oder ein befristeter Vertrag sein kann, beruft. (Dann wird auch der eigene Hausstand nebenrangig)
  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Doppelte Haushaltsführung ??
    Hallo, Meine Frage: für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung muss
    Bei einem Unverheirateten wird die doppelte Haushaltsführung meines Wissens gar nicht anerkannt. Begründung: Bei einem Unverheirateten gibt es keine Notwendigkeit für zwei Wohnsitze. Persönliche Wünsche sind nicht Sache des Steuerrechts. Anders sieht es aus, wenn der AN verheiratet ist.
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Doppelte Haushaltsführung
    Hallo !

    Das mit dem Míetvertrag macht eigentlich nur Sinn, wenn idie Eltern ihm eine "ganze Wohnung" geben würden bzw. könnten. Dann kann man nämlich einen Trick anwenden:
    Die Eltern vermietet die Wohnung an ihren Sohn zu einer Miete die genau 50% der ortsüblichen Miete beträgt und macht dann als Vermieter Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend.
    Also konkret: Man kauft eine Wohnung und finanziert diese mit hohen Fremdkapitalanteilen und vermietet sie dann eben zu 50% der ortsüblichen Miete.
    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Doppelte Haushaltsführung
      Hallo,

      Danke für die Antwort. Es geht hier aber nicht um Verlust-Nachweise für FA (wenn man annimmt, dass die Eltern schon Renntner sind). Es geht nur darum, ob die Eltern einen Mietvertrag mit dem Sohn abschliessen müssen

      Gruss

      Xiu Mai
    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Doppelte Haushaltsführung
      ......Zitat gelöscht......

      Mensch goodwill25,

      das ist schon der zweite Beitrag von dir, der rechtlich völliger Käse ist.

      Du solltest dir mal ein Einkommensteuergesetz zulegen, am besten ein aktuelles.

      Da stehen viele interessante Sachen drin, wonach man dann auch richtige Auskünfte geben kann.

      Gruß

      der Petz
      • Antwort von (abgemeldet) nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Doppelte Haushaltsführung
        [MOD] Komplettzitat gelöscht

        Mensch Petz,

        da sollte aber mal jemand hier --> BStBl. 2003 II S. 646 <-- nachlesen. Das einzige was man mir vorwerfen kann ist, dass ich die Überschussprognose die ja positiv ausfallen muss, nicht erwähnt habe. Auußerdem war die 0 anstatt der 6 ein Tippfehler.
        • Antwort von (abgemeldet) nach 15 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Doppelte Haushaltsführung
          <-- nachlesen. Das einzige was man mir vorwerfen kann ist,
          dass ich die Überschussprognose die ja positiv ausfallen muss,
          nicht erwähnt habe. Auußerdem war die 0 anstatt der 6 ein
          Tippfehler.
          Naja, anstatt Tippfehler würde ich mal sagen, hier war noch die alte Regel -vor BFH Urteil- bekannt.

          Weiterhin schreibt der Fragesteller, er sei Renter. Bei einer normalen Rente und Zusammenveranlagung fällt meist -trotz 50%-Besteuerungsanteil ab 2005- keine Steuer an.

          Wenn keine Steuer anfällt, was bringt dann ein Verlust -und sei er noch so hoch- dem Steuerbürger?

          Aber mal an alle gerichtet:

          Würde man evtl. § 42 AO sehen, wenn der Sohn das Mietverhältnis der Eltern übernimmt. Somit kann er einen Mietvertrag vorweisen (vorausgesetzt der Vermieter macht es). Ob dann die Eltern mit in der Wohnung des Sohnes leben, dürfte der Feststellung des eigenen Hausstandes nicht entgegenstehen.





          .








          .
  4. Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Doppelte Haushaltsführung
    Entgegen einiger Aussagen hier wird natürlich auch die DHHF bei unverheirateten Personen anerkannt.

    Hier im Beispiel fehlt es jedoch am eigenen Hausstand. Ein Zimmer im Haus der Eltern ist kein eigener Hausstand, auch wenn Miete/Kostgeld dafür gezahlt wird.

    Gesetz:
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

    Verwaltungsvorschrift:
    http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu...

    BFH Urteil, 5. Absatz von unten:
    http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950180.HTM











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    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Doppelte Haushaltsführung
      Entgegen einiger Aussagen hier wird natürlich auch die DHHF
      bei unverheirateten Personen anerkannt.
      Das erstaunt mich. Ich habe einmal gelesen, dass bei unverheirateten Personen keine Notwendigkeit für den zweiten Haushalt gegeben und deswegen keine steuerliche Anerkennung möglich sei.


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