Sohn S wohnt bei seinen Eltern (Berlin). Er hat eine Arbeit auswärts seit letzten Sommer. Dort mietet er ein Zimmer. Er kommt immer wochenende heim, denn Berlin ist sein Lebensmittelpunkt (Eltern, Freundin, Freundeskreis). Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung muss er einen Mietvertrag mit seinen Eltern für sein Zimmer unterschreiben, oder darf er weiterhin wie bis jetzt umsonst wohnen ?
Mein Sohn wohnt bis jetzt bei uns (Berlin). Er hat eine Arbeit
auswärts seit letzten Sommer. Dort mietet mein Sohn ein
Zimmer. Er kommt immer wochenende heim, denn Berlin ist sein
Lebensmittelpunkt (Eltern, Freundin, Freundeskreis). Meine
Frage: für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung muss
er einen Mietvertrag mit uns für sein Zimmer unterschreiben,
oder darf er weiterhin wie bis jetzt umsonst wohnen ?
Danke
Xiu Mai
Bei mir war es bis vor 2 Jahren genauso.
Problematisch könnte eventuell werden, dass man einen eigenen Hausstand nachweisen muss.
Miete musste ich nicht nachweisen, allerdings eine Beteiligung an den Nebenkosten, wofür ich aber keine Belege sondern nur eine Bestätigung eingereicht habe.
Erfahrungsgemäß macht das FA sehr lange Probleme, bis es einen Zweitwohnsitz anerkennt.
Am besten ist es, wenn man sich auf einen Arbeitsplatzwechsel für verhältnismäßig kurze Zeit, was ein Ausbildungsvertrag oder ein befristeter Vertrag sein kann, beruft. (Dann wird auch der eigene Hausstand nebenrangig)
Meine Frage: für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung muss
Bei einem Unverheirateten wird die doppelte Haushaltsführung meines Wissens gar nicht anerkannt. Begründung: Bei einem Unverheirateten gibt es keine Notwendigkeit für zwei Wohnsitze. Persönliche Wünsche sind nicht Sache des Steuerrechts. Anders sieht es aus, wenn der AN verheiratet ist.
Das mit dem Míetvertrag macht eigentlich nur Sinn, wenn idie Eltern ihm eine „ganze Wohnung“ geben würden bzw. könnten. Dann kann man nämlich einen Trick anwenden:
Die Eltern vermietet die Wohnung an ihren Sohn zu einer Miete die genau 50% der ortsüblichen Miete beträgt und macht dann als Vermieter Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend.
Also konkret: Man kauft eine Wohnung und finanziert diese mit hohen Fremdkapitalanteilen und vermietet sie dann eben zu 50% der ortsüblichen Miete.
Danke für die Antwort. Es geht hier aber nicht um Verlust-Nachweise für FA (wenn man annimmt, dass die Eltern schon Renntner sind). Es geht nur darum, ob die Eltern einen Mietvertrag mit dem Sohn abschliessen müssen
Entgegen einiger Aussagen hier wird natürlich auch die DHHF bei unverheirateten Personen anerkannt.
Hier im Beispiel fehlt es jedoch am eigenen Hausstand. Ein Zimmer im Haus der Eltern ist kein eigener Hausstand, auch wenn Miete/Kostgeld dafür gezahlt wird.
Entgegen einiger Aussagen hier wird natürlich auch die DHHF
bei unverheirateten Personen anerkannt.
Das erstaunt mich. Ich habe einmal gelesen, dass bei unverheirateten Personen keine Notwendigkeit für den zweiten Haushalt gegeben und deswegen keine steuerliche Anerkennung möglich sei.
Entgegen einiger Aussagen hier wird natürlich auch die DHHF
bei unverheirateten Personen anerkannt.
Das erstaunt mich. Ich habe einmal gelesen, dass bei
unverheirateten Personen keine Notwendigkeit für den zweiten
Haushalt gegeben und deswegen keine steuerliche Anerkennung
Das ist evtl. eine veraltete Regelung, weiß leider nicht, bis wann das in den Richtlinien so drin stand.
der lebensmittelpunkt muss halt beim single am ersten
hausstand bleiben - soll vorkommen: freunde, verein, familie
usw.
gruß inder
Auch dann ist eine DHHF nicht möglich oder was möchten Sie damit aussagen?