[ESt] Frist Abgabe Erklärg. 2004 - fehlende Belege

Person A hat in 2004 8 Monate als Honorarkraft gearbeitet, dann noch 3 Monate als Angestellte. Nun fällt ihr ein, dass sie ja noch keine Steuern für die Tätigkeit als Honorarkraft bezahlt hat. Die Abgabefrist 31.5.2006 ist nun leider um, dennoch möchte Person A das bereinigen und ihren Lohnsteuerausgleich für 2004 machen. Ein weiteres Problem: es gibt für dieses Jahr kaum noch Belege, weil Person A leider etwas chaotisch veranlagt war zu der Zeit. Für einen Steuerberater fehlt das Geld.
Was also tun? Einfach den Antrag nach Gefühl ausfüllen und wegschicken? Oder Kopf in den Sand und garnix machen?
Wie sieht das mit den Beiträgen zur Krankenversicherung für Honorarkräfte aus, muss man die direkt von den Bruttoeinnahmen abziehen oder bei den Sonderausgaben angeben?
Wer hat eine Idee?

Hallo,

das klingt ja alles sehr chaotisch.

Person A hat in 2004 8 Monate als Honorarkraft gearbeitet,
dann noch 3 Monate als Angestellte. Nun fällt ihr ein, dass
sie ja noch keine Steuern für die Tätigkeit als Honorarkraft
bezahlt hat. Die Abgabefrist 31.5.2006 ist nun leider um,
dennoch möchte Person A das bereinigen und ihren
Lohnsteuerausgleich für 2004 machen.

Wenn A wirklich von 2004 spricht, dann hat A die Frist nicht nur um 2 Tage verpennt, sondern um ein Jahr und 2 Tage. Wäre A nur Angestellter gewesen, hätte er noch Zeit bis zum 31.12.2006.

Ein weiteres Problem: es
gibt für dieses Jahr kaum noch Belege, weil Person A leider
etwas chaotisch veranlagt war zu der Zeit. Für einen
Steuerberater fehlt das Geld.
Was also tun?

Was die Frist betrifft, so kann A drei Dinge versuchen:

  1. Die Steuererklärung einreichen, als sei nix gewesen (und hoffen, dass das so akzeptiert wird)
  2. Beim FA anrufen und fragen, ob Fristverlängerung noch gewährt werden kann
  3. Antrag auf Widereinsetzung stellen

Wenn aber sowieso die meisten Belege fehlen, stellt sich die Frage, wie und was denn nun eingereicht werden soll…

Gruß!

Horst

Hallo,

Wenn A wirklich von 2004 spricht, dann hat A die Frist nicht
nur um 2 Tage verpennt, sondern um ein Jahr und 2 Tage. Wäre A
nur Angestellter gewesen, hätte er noch Zeit bis zum
31.12.2006.

Quatsch, siehe FAQ:1701

Was die Frist betrifft, so kann A drei Dinge versuchen:

  1. Die Steuererklärung einreichen, als sei nix gewesen (und
    hoffen, dass das so akzeptiert wird)

sowohl bei Pflichtveranlagung als auch bei Antragsveranlagung ist die Frist noch nicht verstrichen

  1. Beim FA anrufen und fragen, ob Fristverlängerung noch
    gewährt werden kann

besser ist es gleich die Steuererklärung einzureichen

  1. Antrag auf Widereinsetzung stellen

nee, für was denn das…

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

der 31.05. des Folgejahres ist beim Jahr 2004 für mich immer noch der 31.05.2005.

Das sieht mein Finanzamt übrigens auch so. Nachdem ich in einem Jahr Einkünfte auf Honorarbasis angegeben hatte, bekam ich im nachfolgenden Jahr eine Aufforderung, weil ich eben diesen Termin verpennt hatte.

In diesem Jahr habe ich ihn übrigens auch verpennt und genau das gemacht, was in den FAQ steht, nämlich um Fristverlängerung gebeten, die mir prompt gewährt wurde.

Gruß!

Horst

Hallo,

der 31.05. des Folgejahres ist beim Jahr 2004 für mich immer
noch der 31.05.2005.

Das sieht mein Finanzamt übrigens auch so. Nachdem ich in
einem Jahr Einkünfte auf Honorarbasis angegeben hatte, bekam
ich im nachfolgenden Jahr eine Aufforderung, weil ich eben
diesen Termin verpennt hatte.

Der 31.5. ist eine verlängerbare Frist. Es ist also nicht so schlimm, wenn man das versäumt, da dann immer noch eine Veranlagung durchgeführt werden kann. Und Verspätungszuschläge werden meist nicht festgesetzt, wenn es sich um eine Erstattung handelt.
Der 31.12. der 2-Jahresfrist bei Antragsveranlagungen ist aber eine Ausschlussfrist. Wird diese versäumt, wird keine Veranlagung mehr durchgeführt. Das ist schon ein entscheidender Unterschied.

In diesem Jahr habe ich ihn übrigens auch verpennt und genau
das gemacht, was in den FAQ steht, nämlich um
Fristverlängerung gebeten, die mir prompt gewährt wurde.

Barul und ich habe diese FAQ geschrieben :wink:

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

das ist jetzt ein netter Schmusekurs auf mein Posting. Aber was ist jetzt eigentlich die Anwtort auf die ursprüngliche Frage?

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

das ist jetzt ein netter Schmusekurs auf mein Posting. Aber
was ist jetzt eigentlich die Anwtort auf die ursprüngliche
Frage?

also alles zurück auf den Anfang:

Person A hat in 2004 8 Monate als Honorarkraft gearbeitet, dann noch :3 Monate als Angestellte. Nun fällt ihr ein, dass sie ja noch keine :Steuern für die Tätigkeit als Honorarkraft bezahlt hat.

Höhe der Einkünfte notfalls vom Arbeitgeber nochmals bestätigen lassen

Die Abgabefrist 31.5.2006 ist nun leider um, dennoch möchte Person A :das bereinigen und ihren Lohnsteuerausgleich für 2004 machen.

Das heißt nicht mehr Lohnsteuerjahresausgleich sondern immer Einkommensteuererklärung. Und die kann man noch immer für 2004 abgeben, ohne Probleme.

Ein weiteres Problem: es gibt für dieses Jahr kaum noch Belege, weil :stuck_out_tongue:erson A leider etwas chaotisch veranlagt war zu der Zeit. Für einen :Steuerberater fehlt das Geld.

Sind Fahrtkosten angefallen?

Was also tun? Einfach den Antrag nach Gefühl ausfüllen und :wegschicken? Oder Kopf in den Sand und garnix machen?

ausfüllen

Wie sieht das mit den Beiträgen zur Krankenversicherung für :Honorarkräfte aus, muss man die direkt von den Bruttoeinnahmen :abziehen oder bei den Sonderausgaben angeben?

Krankenversicherung gehört immer zu den Sonderausgaben, also dort anzugeben

Und der Tipp von Oerdiz, weiter unten „Steuererklärung“
Für Standard-Steuerbürger sollte die Anleitung zur Einkommensteuererklärung ausreichen.

http://www.hmdf.hessen.de/internethmd

Schöne Grüße
C.