[ESt] 1. absetzen Studienkosten 2. Kindergeld

Ein Student kann ja 7.300 € im Jahr steuerfrei verdienen.

  1. Ist das der reine Bruttolohn oder können da bereits Abgaben wie:
    lfd.Lohnsteuer, LSt pauschale, SolZ pauschale, Rentenversicherung
    abgezogen werden?

  2. Wie funktioniert das mit den Werbungskosten? Sind diese pauschal beanschlagt und werden einfach auf dei 7.300€ draufgerechnet?

  3. Was passiert, wenn man diese Grenze überschreitet? Bekommt man das Kindergeld für das ganze Jahr gestrichen oder nur ab dem Monat ab dem man die Grenze überschreitet? Gibt es andere Aufwendungen?

  4. Angenommen der Student bleibt unter dieser Grenze aber macht im selben Jahr dann noch ein Praktikum; zählt die Praktikusvergütung zum Verdienst dazu? Wie sieht es mit einem Auslandspraktikum aus?

Vielen Dank

  1. Was passiert, wenn man diese Grenze überschreitet? Bekommt
    man das Kindergeld für das ganze Jahr gestrichen

JA ! Und das schlimme ist auch noch: Wenn der Student nur einen Euro
zuviel verdient, zahlt er nicht einen EURO zurück, sondern
das komplette Kindergeld für das ganze Jahr.

Punkt 1 bis 3
ist bei http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm
ziemlich ausführlich erklärt.

  1. Angenommen der Student bleibt unter dieser Grenze aber
    macht im selben Jahr dann noch ein Praktikum; zählt die
    Praktikusvergütung zum Verdienst dazu?

Ja

  1. b) Wie sieht es mit einem Auslandspraktikum aus?

Da müssten die Steuerwissenden hier im Forum mal sagen, wieviel für Anreise, Abreise und Wohnung als Werbungskosten angesetzt werden können.
Maximal bis zu den Einkünften aus dem Auslandspraktikum oder komplett?

Gruß JoKu

Ein Student kann ja 7.300 € im Jahr steuerfrei verdienen.

wieso 7300 ? ich dachte es sind 7.680,- € ?
was ist jetzt richtig?

wieso 7300 ? ich dachte es sind 7.680,- € ?
was ist jetzt richtig?

Hi,

nichts von beiden, es sind sogar noch mehr EUR. Zum Grundfreibetrag (7680) kann man noch Sozialversicherungsbeträge und Werbungskosten ansetzen. Tatsächliche Steuerlast wird also erst ab ca. 10.000 EUR Bruttolohn eintreten. Hängt von persönlichen Verhältnissen ab.

Mfg vom

showbee

hallo,
zählen zu werbungskosten auch studiengebühren?

und noch was: „das kind“ darf so viel geld haben, wie es will - nur verdienst im jahr muss unter einer bestimmten grenze bleiben? (also geschenke von eltern/großeltern zählen nicht dazu?)

danke

Hallo,

zählen zu werbungskosten auch studiengebühren?

erst hier lesen http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Studiengebühren haben NICHTS mit den Einnahmen aus dem Nebenjob zu tun, also NICHT Werbungskosten! Das selbe Ergebnis (Nichtabziehbarkeit als Werbungskosten) ergibt sich schon aus § 12 Nr. 5 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html und § 10 I 7 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html .

und noch was: „das kind“ darf so viel geld haben, wie es will

  • nur verdienst im jahr muss unter einer bestimmten grenze
    bleiben? (also geschenke von eltern/großeltern zählen nicht
    dazu?)

Zwischen Kindergeldanspruch UND Nicht-Festsetzung-einer-Einkommensteuerlast MUSS man unterscheiden:

  1. Bzgl. Einkommensteuer ist das Korrekt!
  2. Bzgl. Kindergeldanspruch sind auch andere „Bezüge“ als „Einkünfte“ zu beachten. Geschenke fallen allerdings auch nicht unter die Bezüge, aber bspw. nicht steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen die wegen Sparerfreibetrag nicht versteuert werden müssen.

Mfg vom

showbee

Wie funktioniert das?
Also kann der Student jetzt ruhigen gewissens so viel arbeiten bis er nicht unter 10.000 brutto verdient?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ja, wenn es um die Steuerlast geht. Allerdings sollte man auch das Kindergeld im Auge behalten, da die effektiv negative Steuer darstellt.

Verdient man bspw. 1.000 EUR im Monat, zahlt man zwar „nur“ 12,91 Euro Lohnsteuer, verliert aber tendenziell 154 Euro Kindergeldanspruch monatlich. Ist also eine „Gesamtbelastung“ von 166,91 Euro.

Also obacht und genau nachrechnen. Nicht das man Ende des Monats 20 Euro mehr in der Tasche hat, aber am Ende des Jahre Kindergeld zurückzahlen darf…

Mfg vom

showbee

Also ob ich das jetzt richtig verstanden habe:

Man addiert seinen Gesamtbruttolohn in diesem Jahr. Zieht davon die Lohnsteuer ab. Und wenn dieser Betrag unter 8.600 € liegt (7680€ + 920€ Werbungskostenpauschale), muss man sein Kindergeld nicht zurückzahlen. Ist das so korrekt oder habe ich was übersehen?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Also ob ich das jetzt richtig verstanden habe.

Man addiert seinen Gesamtbruttolohn in diesem Jahr. Zieht
davon die Lohnsteuer ab. Und wenn dieser Betrag unter 8.600 €
liegt (7680€ + 920€ Werbungskostenpauschale), muss man sein
Kindergeld nicht zurückzahlen. Ist das so korrekt oder habe
ich was übersehen?

Hallo,

falsch verstanden! Die Steuerbelastung ist die eine Seite der Medailie (Nebenverdienst), die Kindergeldberechtigung die andere Seite. Beide Seiten haben NICHTs miteinander zu tun, SOLLTEN aber bedacht werden.

Insoweit sollte der Kindergeldberechtigte NICHT NUR darauf schielen, das er keine Steuern bezahlt, sondern das er Kindergeld behält.

Berechnung für KiG (grob): Bruttogehalt - Sozialabgaben - Werbungskosten + sonstige Bezüge KiG

Mfg vom

showbee

p.s. durchsuche mal das Archiv nach „Kindergeld“…

Hi *Showbee*
Ich verstehe jetzt nicht den Unterschied zwischen deinem und meinem Modell!
Ob ich die Sozialabgaben und Werbungskostenpauschale von dem Gehalt abziehe, oder sie auf den Grenzbetrag aufaddiere ist doch egal…
oder ist der steuerfreibetrag von 7.680€ nicht gleichzeitig auch der grenzbetrag um kindergeld zu bekommen)?
Was genau fällt unter Sozialabgaben?

[MOD] Komplettzitat gelöscht