[USt] Kauf Gutschein - dann Verlosung - wann USt?

In der Frage http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… wird von Frau X eventuell ein 30€ Gutschein verlost. Frau X hat ein Gewerbe (kein Kleingewerbe)

Wenn der Gutschein erst bei Amazon gekauft wird, werden dafür 30€ incl. USt gezahlt.

Was aber wäre, wenn Frau X keinen Gutschein sondern die 30€ bar bzw. als Schek oder Überweisung verlost? Ist das dann auch „incl. USt“ oder USt-frei?

Gruß JoKu

Wenn der Gutschein erst bei Amazon gekauft wird, werden dafür
30€ incl. USt gezahlt.

Hi,

nein, im Gutschein ist nie USt enthalten, weil es (noch) am Leistungsaustausch fehlt. Erst wenn der Gutschein eingelöst wird und eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) damit von einem Umsatzsteuerunternehmer in Empfang nimmt, fällt USt an.

Der Gutschein"kauf" von XYZ ist nicht anders zu behandeln als eine Anzahlung bzw. als die Schenkung eines Geldscheines. Würde es nicht so sein, müsste ja jeder Unternehmer, wenn er Geld erhält darauf USt bezahlen…

Insoweit erst USt ausweisen und USt abführen, wenn der Gutschein eingelöst wird, nicht wenn er „verkauft“ wird.

Mfg vom

showbee

Insoweit erst USt ausweisen und USt abführen, wenn der
Gutschein eingelöst wird, nicht wenn er „verkauft“ wird.

Es ist aber unbekannt, wann der Empfänger seinen Gutschein einlösen wird.
*grübel*

MfG JoKu

Es ist aber unbekannt, wann der Empfänger seinen Gutschein
einlösen wird.
*grübel*

Hi,

*grmpf* es reicht doch wenn Amazan es weiss. Der Verschenker hat mit der Ust nichts (!!!) zu tun, da er keine Leistung erbringt! Gel?

Unternehmer besorgt sich einen Gutschein bei Amazan:

Buchung Amazan: Bank AN Gutscheine
Buchung Unternehmer: Gutscheine AN Bank

Dann verlost der Unternehmer seinen Gutschein:

Buchung Unternehmer: Aufwand Geschenke AN Gutschein

Und dann kauft jemand mit dem Gutschein bei Amazan ein:

Buchung Amazan: Gutschein AN Erlöse + Umsatzsteuer

Der Unternehmer hat in diesem Fall mit Ust nix am Hut, so wie es auch ist wenn er Briefmarken kauft oder städtisch parkt. Wo ist das Problem? Man muss doch nicht immer alles verkomplizieren… das einzige was der Unternehmer machen muss, notieren an wen der Gutschein ging und die Grenze des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (35 Euro pro Person und Jahr) einhalten.

Mfg vom

showbee

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Danke!
Jetzt habe ich es schon etwas mehr verstanden.

Schöne Grüße, JoKu