[USt] Darf Leistung in einer Rechnung brutto sein?

Hallo,

mal angenommen, jemand bekommt eine Rechnung, die so aussieht:

Programmierarbeiten 116 Euro

Summe Netto 100 Euro

zzgl. 16% MwSt 16 Euro

Rechnungsbetrag 116 Euro

Wäre denn diese Rechnung in Ordnung oder darf man die Leistung „Programmierarbeiten“ nur netto ausweisen?
Also mit 100 Euro, anstatt 116 Euro.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Norbert

Servus Norbert,

das ist zwar etwas unorthodox von hinten durch die Brust ins Auge gerechnet, aber Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz sind alle comme il faut auf der Rechnung ausgewiesen.

Nicht ausgewiesen ist der Umfang der sonstigen Leistung; über die übrigen Anforderungen aus § 14 Abs 4 UStG geht aus der Darstellung des Sachverhaltes nix Eindeutiges hervor - die wären im Zweifelsfall nochmal an der „Checkliste“ an der zitierten Stelle zu überprüfen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das kommt darauf an, ob der Rechnungsersteller Mehrwertsteuer berechnen muss oder nicht.
Ein Kleinunternehmer, der keine Mehrwertsteuer abführt, darf auch keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Beatrix

Servus,

das ist aber ein Fall, der mit der im Sachverhalt vorgelegten Rechnung nix zu tun hat. Die Frage und auch die Antwort wird durch die Ausweitung auf diesen Fall nicht klarer.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für deine Antwort.

Wenn das nur „unorthodox“ aussieht, ist es in Ordnung.
Hätte gedacht es wäre steuerrechtlich nicht in Ordnung.
Scheint aber nicht der Fall zu sein.

Es war natürlich nur ein kleiner Teil der Rechnung.

Viele Grüße

Norbert