[ESt] Diff. Bescheid/eigne Berechnung = Einspruch?

Hallo,

angenommen jemand nutzt die Software eines renommierten Anbieters um seine Steuernerklärung abzugeben.
Das Programm errechnet eine vierstellige Rückerstattung.
Der Steuerberscheid vom Finanzamt ermittelt eine Rückerstattung von 1/3 des Steuerprogrammes.

Der offizielle Bescheid berücksichtigt keine Kinderfreibeträge (z.B. unter Verweis darauf, das mit dem Kindergeld das Existenzminimum gesichert wäre), keine Reisekosten des selbstständigen Partners und ähnliches.

Nun möchte diese Person Einspruch erheben.

Macht es Sinn nun einen Steuerberater zu konsultieren oder pauschal Einspruch zu erheben?

MfG
Paul Ginten

Moin,

Macht es Sinn nun einen Steuerberater zu konsultieren oder
pauschal Einspruch zu erheben?

Vermutlich beides.

Erstmal Einspruch einlegen, damit keine Fristen versäumt werden.

Danach Steuerberater aufsuchen.

Nebenbei: Das Steuerprogramm, renommiert oder nicht, besagt für sich gesehen gar nichts.
Die Programme rechnen alle gleich, vorausgesetzt, man macht die gleichen Eingaben.
Abweichungen von der Erklärungen sollten eigentlich im Erläuterungsteil des Bescheides erklärt sein, damit müsste man sich dann rechtlich auseinandersetzen, das ist keine Frage des Programms.
Und die Günstiger-Rechnung Kindergeld/Kinderfreibetrag wird automatisch durchgeführt, da kann es keine rechtlichen Probleme geben.

Gruß

der Petz

Hallo,

Der Steuerberscheid vom Finanzamt ermittelt eine
Rückerstattung von 1/3 des Steuerprogrammes.

Nach der Schilderung vermute ich, dass da nicht alle Angaben richtig gemacht wurden.

Der offizielle Bescheid berücksichtigt keine Kinderfreibeträge

Wenn Kinder angegeben sind, werden die automatisch vom FA berücksichtigt.

keine Reisekosten des selbstständigen Partners

Die gehören auch nicht in die Steuererklärung, sondern in die Gewinnermittlung des Selbstständigen.

Macht es Sinn nun einen Steuerberater zu konsultieren oder

Auf jeden Fall ! Wenn man sich selber mit Steuern nicht auskennt, sollte man als Selbstständiger immer einen StB einschalten.

hallo,

nachdem ja offensichtlich klar ist, wo die abweichungen liegen, würde ich einfach mal beim finanzamt anrufen und fragen, warum anders veranlagt wurde - wenn das zu kompliziert ist, mit dem bescheid zum finanzamt gehen und dort mit der eigenen berechnung des programmes vergleichen lassen…

gruß inder