angenommen jemand nutzt die Software eines renommierten Anbieters um seine Steuernerklärung abzugeben.
Das Programm errechnet eine vierstellige Rückerstattung.
Der Steuerberscheid vom Finanzamt ermittelt eine Rückerstattung von 1/3 des Steuerprogrammes.
Der offizielle Bescheid berücksichtigt keine Kinderfreibeträge (z.B. unter Verweis darauf, das mit dem Kindergeld das Existenzminimum gesichert wäre), keine Reisekosten des selbstständigen Partners und ähnliches.
Nun möchte diese Person Einspruch erheben.
Macht es Sinn nun einen Steuerberater zu konsultieren oder pauschal Einspruch zu erheben?
Macht es Sinn nun einen Steuerberater zu konsultieren oder
pauschal Einspruch zu erheben?
Vermutlich beides.
Erstmal Einspruch einlegen, damit keine Fristen versäumt werden.
Danach Steuerberater aufsuchen.
Nebenbei: Das Steuerprogramm, renommiert oder nicht, besagt für sich gesehen gar nichts.
Die Programme rechnen alle gleich, vorausgesetzt, man macht die gleichen Eingaben.
Abweichungen von der Erklärungen sollten eigentlich im Erläuterungsteil des Bescheides erklärt sein, damit müsste man sich dann rechtlich auseinandersetzen, das ist keine Frage des Programms.
Und die Günstiger-Rechnung Kindergeld/Kinderfreibetrag wird automatisch durchgeführt, da kann es keine rechtlichen Probleme geben.
nachdem ja offensichtlich klar ist, wo die abweichungen liegen, würde ich einfach mal beim finanzamt anrufen und fragen, warum anders veranlagt wurde - wenn das zu kompliziert ist, mit dem bescheid zum finanzamt gehen und dort mit der eigenen berechnung des programmes vergleichen lassen…