[ESt] gleichz. Grundfreib + Übungsleiterpauschale?

Beim einem Minijob mit Übungsleiterfreibetrag werden monatlich 554€ ausgezahlt. Wenn nun noch eine freie Mitarbeit ausgeübt wird, bleibt dann beim Steuerfreibetrag der Übungsleiterfreibterag unberücksichtigt oder darf das Einkommen inklusive Minijob, Übungsleiterfreibetrag und freier Mitarbeit den Steuerfreibetrag von 7664€ im Jahr nicht überschreiten? Darf also durch freie Mitabeit im Jahr nur 1016€(7664€ - 554€* 12 Monate) verdient werden oder 2864€(7664€ - 400€* 12 Montate), um nicht über den Freibetrag zu kommen und damit steuerpflichitg zu werden?
Muss die freie Mitarbeit beim Finanzamt angemeldet werden oder nicht?

Hallo Michael,

wenn monatlich 554€ ausgezahlt werden, ist das m.E. kein Minijob mehr. Mir stellt sich die Frage, ob das nicht ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis ist, das es ja wie es mir scheint hauptberuflich ist. Das ganze ist aber nicht mein Spezialgebiet.

Die freie Mitarbeit ist im steuerrechtlichen Sinn eine selbständige Tätigkeit, die entweder eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit ist. Beides ist bei Aufnahme dem Finanzamt anzuzeigen, bei der gewerblichen Tätigkeit mit dem Umweg über die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde.

Der Grundfeibetrag besteht grundsätzlich neben einem Übungsleiterfreibetrag, falls dieser tatsächlich gewährt werden sollte.

Grüße
Chris

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