Was muß ich Versteuern, und wie als Dozent ?

Hallo,
ich werde Dozent, und habe eine Steuernummer bekommen, worauf muß ich achten ?? was kann ich absetzen ? soll ich mir für alles was ich kaufe eine Quittung gebn lassen ?? Ich brauche eine Notebook, kann ich das absetzen ?, wie errechnet sich meine Steuerschuld ?? u.s.w ich bin ein Greenhorn, was das betrifft, wäre Dankbar, wenn mir jemand ein paar Tips uder Links zu deiesem Thema schreiben könnte !!

K. Fabian

Hallo K. Fabian
ich werde Dozent, und habe eine Steuernummer bekommen, worauf
muß ich achten ?? was kann ich absetzen ?

Alles was mit Deiner Dozententätigkeit zusammenhängt:

Fahrzeug, Fahrten
Notebook, Software, DFÜ-Kosten
Versicherungen
Qualifizierungen
Bürokosten usw.

das muß aber alles im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen und notfalls auch nachweisbar sein.

soll ich mir für

alles was ich kaufe eine Quittung gebn lassen ??

Das ist nicht schlecht, für alles ein Quittung zwecks Nachweis!

Ich brauche

eine Notebook, kann ich das absetzen ?, wie errechnet sich
meine Steuerschuld ?? u.s.w ich bin ein Greenhorn, was das
betrifft, wäre Dankbar, wenn mir jemand ein paar Tips uder
Links zu deiesem Thema schreiben könnte !!

Mach erstmal etwas Umsatz und kosten dann berechen wir Deine Steuerschuld, kauf Dir das Wiso (oder ein anderes Programm - absetzbar) und dann leg los. Wenn Du Fragen hast, frag einfach!

Bis dann !

Peter

K. Fabian

Danke
Hallo P. Kürschner,

ich danke dir !! Ich werde mit Sicherheit auf dein Angebot zurück kommen und Nachfragen, wenn ich nicht weiterweiss.

Hallo K. Fabian,

ich habe heute Deinen Artikel gelesen. Melde doch ganz einfach Deine Tätigkeit als Firma an.

Ein Nachteil hat die ganze Geschichte. Es müssen mindestens vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen erstellt werden. Darin werden Angaben zum Umsatz mit USt. gemacht und Angaben zu den VSt… Formular beim Finanzamt erhältlich. Ausserdem muss am Ende eines Wirtschaftsjahres (kann Kalenderjahr sein, muss nicht) muss eine Überschussrechnung erstellt werden. Als Grundlage für die Einkommensteuer.

Der Grosse Vorteil:

Nicht alle Umsätze aus dieser Tätigkeit sind Umsatzsteuerpflichtig. Z. B. Dozententätigkeiten an der VHS sind nach dem UStG § 4 Nr. 22 Umsatzsteuer befreit.

Zweiter Vorteil sind alle Umsätze eines vierteljahres USt-befreit erhält man die Vorsteuer aus dem Einkauf von z. B. Büromaterial vom Finanzamt zurück.

Gruss Bernhard Sommerer

P.S. www.sommerer-seminare.de