[ESt] Handwerkerleistungen im Jahr 2006 abziehbar?

Hallo Experten,

werden Fliesenlegerarbeiten zur Renovierung der Wohnung anerkannt ?

Gruß Franz

Hallo Franz,

ich würde sagen, bis 2005 als haushaltsnahe Dienstleistung nicht.
Ab 2006 aber als Handwerkerleistung.

Grüße
Chris

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Hallo!

Arbeiten, die ein Fliesenleger im Rahmen einer Renovierung ausgeführt hat, sind rückwirkend ab dem 01.01.2006 als sog. „haushaltsnahe Dienstleistungen“ ansetzbar. Nähere Erläuterungen dazu sind im sog. „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ enthalten.

Gruß
Norman

[ESt] haushaltsnahe Dienstl. vs. Handwerksleistung
Hi !

Arbeiten, die ein Fliesenleger im Rahmen einer Renovierung
ausgeführt hat, sind rückwirkend ab dem 01.01.2006 als sog.
„haushaltsnahe Dienstleistungen“ ansetzbar.

Diese Antwort ist, wenn man sich den neuen § 35a Abs. 2 ansieht, falsch. Denn der Gesetzgeber unterscheidet auch weiterhin:

  • haushaltsnahe Beschäftigung
  • haushaltsnahe Dienstleistung
  • Handwerkerleistungen.

Die Handwerkerleistungen werden erst ab dem Jahr 2006 (in Grenzen) abziehbar sein. Und sie werden dann nicht in „haushaltsnahe Dienstleistungen“ umqualifiziert.

Es bleibt noch zu beachten, dass

  • nur der Handwerkerlohn (= kein Material)
  • nur wenn Zahlung per Überweisung erfolgte
    eine steuerliche Auswirkung ergibt.

BARUL76

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