Hallo,
die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist ja an enge Fristen
gebunden. Nach dieser Zeit erfolgt i.d.R. eine Schätzung durch
das Finanzamt - natürlich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
Gibt es andererseits eigentlich eine Regelung, innerhalb welcher
Zeit eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden kann? Ich
meine damit, falls das Finanzamt keine Steuererklärung verlangt.
Kann ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung z.B. erst nach
8 oder 10 Jahren abgeben? Würde er dann noch eine Rückzahlung
von evtl. zuviel gezahlten Steuern erhalten oder verjährt so
ein Anspruch? Würde eine evtl. Rückzahlung verzinst?
Vielen Dank für Eure Zuschriften.
Kann ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung z.B. erst
nach
8 oder 10 Jahren abgeben?
Sofern keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht hat der Steuerpflichtige 2 Jahre Zeit. Also für das Jahr 2005 besteht die Möglichkeit die Erklärung bis zum 31.12.2007 abzugeben.
Würde er dann noch eine Rückzahlung
von evtl. zuviel gezahlten Steuern erhalten oder verjährt so
ein Anspruch? Würde eine evtl. Rückzahlung verzinst?
Sofern die Erklärung innerhalb der Frist eingeht können natürlich zuviel gezahlte Steuern noch erstattet werden. Eine Verzinsung findet auch statt nach § 233a AO mit 0,5 % je Kalendermonat. Beginn der Verzinsung ist der 15. Kalendermonat nach Ablauf der Entstehung der Steuerschuld oder so ähnlich.
Demnach beginnt der Zinslauf für das Jahr 2005 am 01.04.2007
Gruß
Sven
Antwort bereits in den FAQ enthalten
Hi !
bitte auch FAQ:1701 nicht übersehen.
BARUL76
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