Re: Internationale Arbeit = keine Steuerlast?
natürlich war es leider so, dass aufgrund der tatsache, dass der BFH die rückfallklauseln gekappt hat, oft eine (virtuelle) doppelte nichtbesteuerung zum tragen kam. eine ab dem kalenderjahr 2004 anzuwendende änderung im einkommensteuerrecht sagt aber aus, dass deutschland immer auch dann besteuern kann, wenn im ausland keine steuern gezahlt wurden bzw. dieser staat auf sein besteuerungsrecht verzichtet (was, soweit ich weiß, nur liberia und italien bei seeleuten tun). somit bringt um die welt jetten und vor der steuer fliehen wohl gar nix (und ist m. E. auch echt albern), es sei denn, man verzieht sich auf ein entsprechend ausgeflaggtes schiff. viel spaß.
ps: denkt mal dran, von welchen geldern autonbahnen etc. gebaut werden. würden alle so denken, hätte deutschland entschieden mehr probleme, als wir sie ohnehin schon haben. steuern machen sinn, steuern gab´s schon immer. das muss man bitte akzeptieren.