[AO] Verfahren bei Abtretung der Steuererstattung?

Hallo!

wie ist das eigentlich wenn man seine Steuerrückzahlung an einen Verwandten Abtreten möchte, weil man sich letztes Jahr von demjenigen geld geliehen hat! geht das? Muß man dann nur diese Abtretungsanzeige machen?

kann derjenige dadurch einen Steuerlichen nachteil haben?

Danke und Gruß

Servus,

falls es sich nicht um einen geschäftsmäßigen Erwerb zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung handelt, geht das ohne weiteres.

kann derjenige dadurch einen Steuerlichen nachteil haben?

Wie sollte dieser Nachteil aussehen? Wenn mir jemand ausgeliehenes Geld zurückgibt oder zurückgeben lässt, führt das allenfalls in dem Umfang zu Einkünften, in dem Zinsen berechnet und gezahlt worden sind. Das ist aber ganz unabhängig vom Weg der Rückzahlung.

Zu „Abtretung, Verpfändung, Pfändung“ von Steueransprüchen: § 46 AO.

Schöne Grüße

MM