Weiß jemand wieviel ein Rentner ohne weitere Einkünfte noch verdienen darf ohne daß Steuern oder sonstige Kosten anfallen?
Hi,
grundsätzlich gibt es eine Grenze, bis zu der Einkommen steuerfrei ist (etwa 13000 DM/Jahr). Da der „Ertragsanteil“ der Rente steuerpflichtig ist (nur liegt er im allgemeinen unter 13000 DM/Jahr, so dass durch die Freigrenze keine Steuern anfallen), ist der mögliche steuerfreie Hinzuverdienst je nach Rente unterschiedlich. Das Finanzamt rechnets aber aus
)
Gruß,
Micha
Hallo Annette,
die Frage kann ohne nähere Angaben leider nicht genau beantwortet werden.
Um welche Rentenart handelt es sich denn?
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Altersrente,wenn ja, welche:
= Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
= Altersrente für Frauen
= Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
= Altersrente für langjährig Versicherte
= Regelaltersrente -
Rente wegen Erwerbsminderung
= Berufsunfähigkeitsrente
= Erwerbsunfähigkeitsrente
-Hinterbliebenenrente
= Witwen-/Witwerrente (kleine oder große)
= Waisenrente (Halb- oder Vollwaise)
Welches Alter lag/liegt bei Rentenbeginn vor?
Für Altersrenten gilt allgemein (auszugsweise):
Renten sind nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig.
Wenn keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, fällt bei Rentnern ab dem Kalenderjahr 2000 bis zu folgenden Altersruhegeldern* keine Einkommensteuer an:
Lebensalter bei 63 64 65
Rentenbeginn Ledige 51.029 52.852 54.809
Verheiratete 101.323 104.942 108.829
*Bei einem Krankenversicherungsbeitrag von ca. 6,7 %
In der Regel liegen die steuerfreien Rentenbeträge sogar noch höher, da in der obigen Tabelle die Sonderausgaben, mit Ausnahme eines pauschalen Betrages für die vom Rentner zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge, und andere Steuervergünstigungen, z.B. außergewöhnliche Belastungen, noch nicht berücksichtigt sind.
Soweit zur steuerlichen Seite.
Nun zur rentenrechtlichen Seite:
Bei allen Renten, die vor dem 65. Lebensjahr beginnen, gibt es Hinzuverdienstgrenzen (Einkommen aus arbeitnehmer- oder selbständiger Tätigkeit). Werden diese überschritten, kann es zu Kürzungen der Rente kommen. Je nach Höhe des Einkommens entfällt die Rente ggf. ganz.
Gruß
WALTER