[AO] Einspruch gesendet - nicht erhalten - Folgen?
Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Jul 2006
Ein Steuerpflichtiger übermittelt einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid lediglich durch normalen Brief gegenüber dem Finanzamt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist erhält der Steuerpflichtige eine Mahnung, die er mit Verweis auf den bereits geleisteten Einspruch zurückweist, was das Finanzamt mit der Begründung es liege kein Einspruch vor nicht anerkennt. Was kann der Steuerpflichtige tun, um den rechtzeitigen Versand des Einspruches zu beweisen? Oder hat er schlicht und einfach Pech gehabt?
