Problemfall Geldanlage zu zweit und das Ende

Hallo lieber Experte,
ich benötige einmal mehr Dein Fachwissen. Folgendes hat sich zugetragen:
Letztes Jahr habe ich begonnen, mit einem „Freund“ Geld in Aktien anzulegen.
Das Geld kam zur Hälfte von dem „Freund“ und zur Hälfte von mir.
Das Depot lautete auf meinen Namen. Nun ging das leider nur eine Weile gut,
so, dass wir zwischenzeitlich das Depot wieder aufgelöst haben.
Die Aktien wurden verkauft. Den Anteil (die Hälfte) des Freundes habe ich ihm
überwiesen.
Vor einigen Tagen erhielt ich nun einen Brief von seinem Anwalt, dass der „Freund“ (Mandant),
die ihm überwiesene Summe nicht nachvollziehen könne und zudem sei ich in unserem
Fall (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) verpflichtet bei Beendigung eine Auflösungsbilanz zu erstellen.
Weiterhin wird von mir verlangt die Belege (Verkaufsabrechnungen sowie eine Auflistung der Umsätze)
zu erstellen, obwohl dem „Freund“ sämtliche Verkäufe per E-Mail mitgeteilt wurden…
Da ich besseres zu tun habe, als eine Abschlussbilanz zu erstellen, sowie alle Umsätze aufzulisten, frage ich
Dich nun, ist es auch möglich dem Rechtsanwalt einen Termin anzubieten zur Einsichtnahme in die Unterlagen?
Ich bin nicht gewillt, die Unterlagen in fremde Hände zu geben.
Bin ich wirklich verpflichtet eine Auflistung zu erstellen, oder ist eine Einsichtnahme in die Unterlagen ausreichend, zumal
es sich bei dem Anlagebetrag nicht um Millionen handelt!?
Ist es möglich für die mir entstehende Arbeit eine Aufwandsentschädigung zu verlangen? Ist es möglich die Onlinekosten in Rechnung zu stellen? Sind die erzielten Spekulationsgewinne von mir allein zu versteuern, oder muss jeder selbst seine anteiligen Spekulationsgewinne selbst versteuern, da wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildeten?

Für eine baldige Antwort wäre ich Dir sehr dankbar!

Schöne Grüsse
Steffen

Hallo Steffen,

ihr beiden habt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegründet, ein spezieller Gesellschaftsvertrag liegt nicht vor, also gelten die Bestimmungen des BGB über die Gesellschaft ( § 705 ff BGB).

Richtigerweise müsst Ihr bei Auflösung der Gesellschaft eine Auflösungsbilanz anfertigen - dies bedingt aber auch die Erstellung einer Eröffnungsbilanz.
Erzielte Gewinne sind natürlich zu versteuern, genauso wie erzielte Verluste das zu versteuernde Einkommen mindern.
Die Gewinn- /Verlustverteilung erfolgt nach der Höhe der Einlage eines jeden Gesellschafters. Die Gewinnverteilung erfolgt nach Abzug aller entstandenen Kosten, also nach nach Abzug der Buchführungs-, Online-, Fahrt-, Telefon- und Bürokosten usw. (anteilige Abschreibung für PC nicht vergessen !!)
Ausserdem steht Dir für den von Dir geleisteten Arbeitsaufwand eine angemessene Entschädigung zu.

Du bist selbstverständlich verpflichtet, die Bücher offen zu legen, aber nicht allein auf Deine Kosten.

Das Vorgehen Deines Freundes ist sehr merkwürdig. Er hat zwar Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung, das sollte aber innerhalb einer Gesellschafterversammlung geregelt werden - nicht über einen Anwalt. Aber wenn er es will, soll er eine pfeniggenaue Abrechnung bekommen! Ich rate Dir nun konkret folgendes:

  1. Übergebe alle Unterlagen einem Steuerberater (wirklich empfehlenswert !!) und bitte ihn, die Eröffnungsbilanz und die Auflösungsbilanz zu erstellen.
    (Dürfte keinen allzugrossen Aufwand darstellen, es könnte auch eine Einnahmen-Überschussrechnung angefertigt werden, dies hängt jedoch vom Einzelfall ab, z.B. auch von der Höhe des eigebrachten Kapitals)
  2. Unterlagen nicht an deinen Partner geben, allenfalls Kopien => in Rechnung stellen!
  3. Berechne eine Aufwandsentschädigung für Deine Arbeit und die Dir entstandenen Kosten (s.o.) und die Steuerberatungskosten - denke auch an die Fahrtwege zum Steuerberater!!
  4. Fordere von Deinem Freund zuviel bezahltes Geld wieder zurück, denn die Gewinnverteilung erfolgt n a c h Abzug der Kosten!
  5. Die auf einen Gesellschafter entfallenden Gewinnanteile hat jeder für sich selbst zu versteuern.

Schöne Grüsse zurück

Stephan Schonhardt

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…zum 3. (auch Recht und Börse/Finanzen)…
wie oft noch?..

Kubi