Studienbeginn: was ist steuerlich zu tun ?

Guten Tag,
ich bin absoluter Steuerlaie und hätte gerne den ein oder anderen Tipp: Meine Frau beginnt demnächst mit einem Studium. Steuerlich sind wir bisher beide in der Klasse IV. Was können wir tun, um möglichst vorteilhaft veranlagt zu werden ? Wer kann uns dazu Auskünfte geben (Arbeitgeber oder …?) „Lohnt“ es sich überhaupt, Quittungen u.a. aufzuheben als Beleg für den nächsten LS-Jahresausgleich ?

Danke schonmal,

Gruss Peter

Hi Peter,

wenn Deine Frau aufhört zu arbeiten, kannst Du Steuerklasse III nehmen, ist dann günstiger.
Ist es ein Erststudium, das nichts mit dem jetzigen Beruf zu tun hat, sind es wahrscheinlich Sonderausgaben (auf Seite 3 des Mantelbogens).
Qualifiziert sie sich aber in ihrem Beruf weiter, können es Werbungskosten sein, ist viel günstiger. Dann können alle Kosten angegeben werden, z.B. Fahrtkosten, Studiengebühren, Lernfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen, Literatur, etc.

Gruß

Peter

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