Servus Jenny,
In seiner Selbstständigen Tätigkeit verdient er
vorraussichtlich 1500 Euro BRUTTO (ca.1300€ netto).
Was bedeutet das? Ist hier von USt die Rede? Als Gewerbetreibender, der nicht gem. § 19 (1) UStG besteuert wird, muss man immer ohne USt kalkulieren. Und Monatsgehälter gibts für Selbständige auch nicht, bloß Einnahmen aus erbrachten Leistungen.
Ich geh also mal aus von jährlichen Einnahmen von (a) 1.290 € und (b) 15.500 €. Betriebsausgaben sollen übern Daumen 5% der Einnahmen sein, das führt dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb von (a) 1.225 € und (b) 14.725 €.
Und jetzt müssen wir mutmaßen, welche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorhanden sind. Besser wärs natürlich, sie zu kennen - aber Stiftung Warentest machts schon auch mal umgekehrt.
Wenn die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (d.h. Gehalt minus Werbungskosten) etwa 40.000 € sind, und wirksame Sonderausgaben in Höhe von 4.000 € vorliegen, ist das zu versteuernde Einkommen ohne Einkünfte aus Gewerbebetrieb etwa (a) 36.000 €, mit Einkünften aus Gewerbebetrieb von 1.225 € = (b) 37.225 €, und mit Einkünften aus Gewerbebetrieb von 14.725 € = © 50.725 €.
ESt (a) = 7.813 €, (b) = 8.240 €, © = 13.422 €.
Differenz (b) zu (a) = 427 €, © zu (a) = 5.609 €
Solidaritätszuschlag von (linear) 5,5 % kommt dazu, außerdem Kirchensteuer (wenn man will) von je nach Bundesland ca. 9%.
Der Monatswert ergibt sich durch Division durch 12.
Vorsicht! Dieses ist die ESt. Die USt macht im Fall (b) etwa 200 € aus, im Fall (b) etwa etwa 2.490 €.
Die Werte sind ziemlich grob geschätzt. Genauere Werte, mit denen sich genauer rechnen lässt, stehen im letzten ESt-Bescheid.
Schöne Grüße
MM