[EHZ] Eigenheimzulage nach Verkauf zurückzahlen?

Hallo, wenn eine Familie 2 jahre lang die Eigenheimzulage bezogen hat
und das Haus dann verkauft, muss dann die EIgenheimzulage zurückgezahlt werden?

Danke für Hilfe!
Carolin

Hallo Carolin,

Hallo, wenn eine Familie 2 jahre lang die Eigenheimzulage
bezogen hat
und das Haus dann verkauft, muss dann die EIgenheimzulage
zurückgezahlt werden?

Nein.

Grüße von
Tinchen

Wenn noch „Jahre übrig“ sind, kann man die restliche Zeit EZ auf das nächste gekaufte Objekt übertragen.

Gruß JoKu

Jedoch nicht mehr ab 2006

.

Jedoch nicht mehr ab 2006

Wo gibt es dazu einen möglichst offiziellen Link, dass man eone laufende EZ nicht mehr übertragen darf?

Gruß JoKu

Die Folgeobjektregelung ist weggefallen, das ergibt sich aus § 19 (9) EigZulG, wo sich das Gesetz zur Abschaffung der EHZ wiederfindet.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl105s3680.pdf

Das Folgeobjekt ist ein eigenständiges Objekt.

Steht auch in folgendem Link, 4. Seite, letzter Absatz rechte Spalte:

http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600250.pdf

.

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Es geht nur um das zurückzahlen!!!
Eine Auskunft besagt, dass hier eine Rückzahlung zu erfolgen hätte.

Was sagt ihr dazu?
Grüße
Carolin

Hallo Carolin,

Eine Auskunft besagt, dass hier eine Rückzahlung zu erfolgen
hätte.

Was sagt ihr dazu?

Ich sage nochmals: nein, eine Rückzahlung muss nicht erfolgen. Es gehört nicht zu den Voraussetzungen der EHZ, dass die geförderte Immobilie die vollen 8 Jahre des Förderzeitraums bewohnt werden muss. Bezahlt wird allerdings nur für die selbstgenutzten Jahre bis zum Auszug. Nach dem Auszug ist die Restzeit verwirkt.

Wie begründet die „eine Auskunft“ denn ihre Aussage?

Grüße von
Tinchen

Danke für die exakte Info!

Gruß JoKu

ganz klares NEIN… es sei denn, im rahmen des antrages auf eigenheimzulage wurden falsche angaben gemacht bzw. dem FA werden nachträglich sog. neue tatsachen bekannt, die eine rückforderung rechtfertigen würden.

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