[ESt] Büro Zuhause: Vermeidung Fahrt Whg.- Arbeit?

Hallo ist es möglich seinen Firmensitz als Handelsvertreter zu Hause anzumelden und zusätzlich noch ein externes Büro in 65km Entfernung zu haben(Wird vom Auftraggeber gestellt)?

Dann müßte man doch nicht den Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte versteuern, da man ja nur zwischen den Betriebsstätten pendelt

Hi !

Hallo ist es möglich seinen Firmensitz als Handelsvertreter zu
Hause anzumelden und zusätzlich noch ein externes Büro in 65km
Entfernung zu haben(Wird vom Auftraggeber gestellt)?

Das ist aus gewerberechtlicher Sicht sicherlich möglich. Eine bloße Anmeldung beim Gewerbeamt entfaltet für das Finanzamt noch lange keine Wirksamkeit. Steuerlich wird stets auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt.

Dann müßte man doch nicht den Weg zwischen Wohnung und
Betriebsstätte versteuern, da man ja nur zwischen den
Betriebsstätten pendelt

Ein Handelsvertreter kann grundsätzlich die gesamten tatsächlich anfallenden Kosten für das Kfz ansetzen. Dies gilt dann nicht für die privat veranlassten Fahrten. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als privat veranlasst. Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten gelten als betrieblich veranlasst.

Liegt also in der heimatlichen Wohnung eine steuerlich relevante Betriebsstätte vor, dürften die Fahrten zum externen Büro als betrieblich veranlasst angesehen werden.

Unzweifelhaft ist sicherlich jedem, dass das Finanzamt in solchen Fällen ziemlich genau überprüft, ob tatsächlich zu Hause eine Betriebsstätte vorliegt. Nach diesem Kriterium sollte die eigene Entscheidung ausgerichtet werden.

Zum Begriff der „Betriebsstätte“ wird auf § 12 AO (Abgabenordnung) und die entsprechende Kommentierung verwiesen.

BARUL76

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