Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann die Abschreibung nach § 7 EStG als Werbungskosten angesetzt werden. Die Abschreibung errechnet sich immer aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Angenommen der Vermieter hat die Wohnung nicht angeschafft bzw. hergestellt, sondern ihm wurde diese Wohnung geschenkt. Wie kann man in solch einem Fall sinnvoll die Abschreibung berechnen?
Hi,
dann führt man die AfA des Voreigentümers (Erblasser/Schenker) weiter. Hierzu braucht man entweder Angaben vom Voreigentümer (alte Steuererklärungen) bzw. fragt mal im Finanzamt nach. Ggf. ist das Objekt ja auch schon beim Voreigentümer voll abgeschrieben worden, dann bleibt es dabei auch beim Neuen.
Mfg vom
showbee
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