Freistellungsauftrag für ausländische Fonds?

Hallo Leute!

Gesetzt den Fall, jemand hat Anteile an Investmentfonds aus den USA.
Dafür wird bereits US-Quellensteuer abgeführt.
Müssen nun in Deutschland noch mal zusätzlich Steuern gezahlt werden, wenn ja - wofür? Dividenden, Kursgewinne, bei Wiederanlage oder Auszahlung oder …?

Die Frage zielt hauptsächlich darauf ab, ob dafür sinnvollerweise ein Freistellungsauftrag erteilt werden sollte oder ob das bei ausländischen Fonds nicht nötig ist.

In der Hoffnung auf Eure Tips!

Gruß
Hans

Hallo,

ich habe auch einen Fonds, der teilweise im Ausland tätig ist.
Den Anteil meiner jährlichen Ausschüttung, der auf die ausländische Tätigkeit entfällt, rechnen die aber schon selbständig bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuer raus, ein Freistellungsauftrag ist hierfür unnötig. Ich nehme mal an, deine Fondsgesellschaft macht das genauso. Am besten aber mal direkt dort nachfragen.

Gruß,
Markus

Dafür wird bereits US-Quellensteuer abgeführt.

hi, man ist mit seinem welteinkommen in deutschland steuerpflichtig. die us-quellensteuer wird nach dem methodenartikel des doppelbesteuerungsabkommens als ausländische steuer im inland angerechnet.

Heißt das nun, daß man einen Freistellungsauftrag benötigt oder nicht?

Aber danke erstmal für Deine Antwort, ich konnte nicht eher reagieren, weil wir DSL gekriegt haben und nach der Umstellung jetzt erst alles wieder richtig läuft.

Gruß
Hans

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Hallo

Gesetzt den Fall, jemand hat Anteile an Investmentfonds aus den USA.
Dafür wird bereits US-Quellensteuer abgeführt.
Müssen nun in Deutschland noch mal zusätzlich Steuern gezahlt werden, :wenn ja - wofür? Dividenden, Kursgewinne, bei Wiederanlage oder :Auszahlung oder …?

Für die gleichen Tatbestände wie bei inländischen Investmentfonds.
Üblicherweise werden die Werte am Jahresende von der Fondsgesellschaft mitgeteilt.

Die Frage zielt hauptsächlich darauf ab, ob dafür sinnvollerweise ein :Freistellungsauftrag erteilt werden sollte oder ob das bei :ausländischen Fonds nicht nötig ist.

Fonds erzielen hauptsächlich nicht steuerbare Erträge. Soweit doch steuerpflichtige Erträge erzielt werden, sind diese zwar in Deutschland steuerpflichtig, aber ich würde nicht erwarten, dass da Kapitalertragsteuer abgezogen wird. Das sollte die Fondsgesellschaft aber auf Nachfrage beantworten können.

Legt man z.B. Geld in der Türkei an, wird der Zinsertrag aber über eine inländische Depotbank geleitet, so wird dafür Zinsabschlagsteuer einbehalten. Bei Fonds habe ich das aber noch nicht gesehen.

Schöne Grüße
C.