[ESt] Fenstervergrösserung = Erhaltungsaufwand?

Hallo allerseits,

wie sieht es steuerlich mit Fenstervergrösserungen au ?
(d.h. Arbeit war Durchbruch in Wand, altes Fenster raus,
neues rein, aussen+innnen-putz).

Wann könnte es um Erhaltungsaufwand / Instandhaltung gehen?

übrigens, die massnahme wurde in dem ganzen Gebäude gemacht. für je Eigentümer liegt der Aufwand unter 4.000 EUR.

Danke im Voraus,
Stefan

Hallo,

wie sieht es steuerlich mit Fenstervergrösserungen au ?
(d.h. Arbeit war Durchbruch in Wand, altes Fenster raus,
neues rein, aussen+innnen-putz).

Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn etwas bereits Vorhandenes instand gesetzt oder erneuert wird R 157 Abs. 1 EStR 2003.

Wann könnte es um Erhaltungsaufwand / Instandhaltung gehen?

dürfte nicht strittig sein

Bei Eigennutzung ist aber für die Materialkosten nichts absetzbar. Für Handwerkerleistungen siehe FAQ:2149

Schöne Grüße
C.

Hier wäre dann aber noch zu ermitteln, ob eine wesentliche Verbesserung oder Mehrung der Substanz vorliegt. Sind bspw. alte Holzfenster vorhanden und werden durch moderne Thermofenster ersetzt, dann kann Herstellungsaufwand vorliegen.

Siehe auch
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/075.html)

Da jedoch 4000 € unterschritten bleiben, ist dies jedoch als Werbungskosten anzusetzen.