Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig.
Wie lange muß man die Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge von den Banken fürs Finanzamt aufheben, oder anders gefragt: Über wieviele Jahre darf das Finanzamt entsprechende Einnahmen zurückforschen? Gibt es einen Paragraphen zur Basis hierzu?
Wie lange muß man die Jahresbescheinigungen über
Kapitalerträge von den Banken fürs Finanzamt aufheben,
Sechs Jahre - § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO.
oder
anders gefragt: Über wieviele Jahre darf das Finanzamt
entsprechende Einnahmen zurückforschen?
Festsetzungsverjährung tritt bei der ESt normalerweise (gibt Ausnahmen) mit Ablauf des vierten Jahrs nach dem Jahr ein, für das die ESt festzusetzen ist - § 169 Abs. 2 AO. Im Fall der Steuerhinterziehung zehn statt vier Jahre, im Fall der leichtfertigen Verkürzung fünf Jahre statt vier Jahre.
Daraus ergibt sich, daß im Zweifelsfall eine zehnjährige Aufbewahrung nicht verkehrt ist, weil dann ggf. der Steuerpflichtige wenigstens gleich gute Beweismittel hat wie der Staatsanwalt.