Der Haushaltsfreibetrag wird ja nicht mehr gewährt, wenn ein Alleinerziehender mit einem neuen Lebenspartner zusammenzieht und somit eine „Wirtschaftseinheit“ mit diesem bildet. Wie ist das nun im Jahre des „Zusammenzugs“, wird da der Freibetrag monatlich für den Zeitraum, während dem die „Wirtschaftseinheit“ noch nicht bestanden hat, gewährt, oder entfällt er für dieses Jahr komplett?
Zuerst sei gesagt, dass ab 2004 dieser Betrag sich verringert hat und sich nun Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nennt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
Bildet man bspw. ab 5. August 2006 eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Lebenspartner, dann bekommt man für 2006 8/12 des Entlastungsbetrages, also 1308 € x 8/12 = 872 €.
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Hallo Claudia!
So ein Zufall, ich hab´s gerade aufgeschlagen vor mir liegen. (Büffeln für die Abschlussprüfung ist angesagt)
§ 24b EStG Abs. 3 besagt, dass für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, der Entlastungsbetrag (1.308 €) um 1/12 ermäßigt wird.
Grüüüße