Hallo,
angenommen man schreibt eine Rechnung über 1000,- Euro. Ust ist klar derzeit noch 16% aber wieviel % Einkommenssteuer kann man ansetzen die für diese Rechnung zu zahlen wäre??
Vielen Dank
Janca
Hallo,
angenommen man schreibt eine Rechnung über 1000,- Euro. Ust ist klar derzeit noch 16% aber wieviel % Einkommenssteuer kann man ansetzen die für diese Rechnung zu zahlen wäre??
Vielen Dank
Janca
Servus,
das hängt vom zu versteuernden Einkommen des jeweiligen Jahres ab.
Ein Lediger zahlt bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 10.000 € ESt in Höhe von 399 €, bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 20.000 € 2.863 € ESt (14%), bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 30.000 € 5.810 € ESt (19%), bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 60.000 € 17.289 € ESt (29%), jeweils plus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer).
Man sieht leicht, daß höheres Einkommen zu einem höheren Tarif führt. Deswegen muss man bei zusätzlichen z.B. 1.000 € nicht den Durchschnittsteuersatz (vgl. die Beispiele) anwenden, sondern den Grenzsteuersatz, der auch berücksichtigt, daß durch zusätzliches Einkommen das, das schon vorhanden ist, höher besteuert wird.
Der Grenzsteuersatz liegt für Ledige bei:
10.000 € Einkommen ca. 20%
20.000 € Einkommen ca. 27%
30.000 € Einkommen ca. 32%
ab 55.000 € Einkommen 42%, und dabei bleibts dann, egal wie hoch das Einkommen ist.
So, welches Schweinderl hättens denn gern?
Schöne Grüße
MM
Hallo
kannst du das bitte mal genauer erklären: Irgendwie raff ich das nicht so ganz
Servus,
das hängt vom zu versteuernden Einkommen des jeweiligen Jahres
ab.Ein Lediger zahlt bei einem zu versteuernden Einkommen von
z.B. 10.000 € ESt in Höhe von 399 €, bei einem zu
versteuernden Einkommen von z.B. 20.000 € 2.863 € ESt (14%),
bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 30.000 € 5.810 €
ESt (19%), bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B.
60.000 € 17.289 € ESt (29%), jeweils plus Solidaritätszuschlag
(5,5 % der Steuer).
hier sinds bei 60.000 29%
Der Grenzsteuersatz liegt für Ledige bei:
10.000 € Einkommen ca. 20%
20.000 € Einkommen ca. 27%
30.000 € Einkommen ca. 32%
ab 55.000 € Einkommen 42%, und dabei bleibts dann, egal wie
hoch das Einkommen ist.
und hier sinds bei 55.000 44%
So, welches Schweinderl hättens denn gern?
ich würd dann natürlich die 60.000 nehmen, da zahl ich ja weniger Steuern als bei den geringeren 55.000
oder wie ist das zu verstehen???
- Die Angaben darfst Du aber nur lesen, wenn Du versprichst,
Einkommensteuer nie wieder mit zwei s zu schreiben!Schöne Grüße
MM
LG
Mikesch
Hallo
kannst du das bitte mal genauer erklären: Irgendwie raff ich
das nicht so ganz
Nichts leichter als das.
hier sinds bei 60.000 29%
Durchschnittssteuersatz
und hier sinds bei 55.000 44%
Grenzsteuersatz
oder wie ist das zu verstehen???
Noch Fragen Hauser ?
Gruß
Kienzle ähh Nordlicht
Grüßt Euch!
Also da muss ich dem Mikesch schon recht geben. Mit dieser Formulierung kann ich leider auch nichts anfangen.
Deswegen muss man bei zusätzlichen z.B. 1.000 € nicht den Durchschnittsteuersatz (vgl. die Beispiele) anwenden, sondern den Grenzsteuersatz, der auch berücksichtigt, daß durch zusätzliches Einkommen das, das schon vorhanden ist, höher besteuert wird.
Ich hoffe nicht, dass ich hierfür einen extra Thread öffnen muss und bitte als Laie mal freundlich darum, dass einer der hier anwesenden Fachleute den Unterschied zwischen dem Durchschnitts- und Grenzsteuersatz mal laiengerecht beschreiben und eventuell anhand eines Beispiels veranschaulichen könnte!
Hallo,
Deswegen muss man bei zusätzlichen z.B. 1.000 € nicht den Durchschnittsteuersatz (vgl. die Beispiele) anwenden, sondern den Grenzsteuersatz, der auch berücksichtigt, daß durch zusätzliches Einkommen das, das schon vorhanden ist, höher besteuert wird.
Ich hoffe nicht, dass ich hierfür einen extra Thread öffnen
muss
nee, aber eine aussagekräftige Überschrift wäre nett
und bitte als Laie mal freundlich darum, dass einer der
hier anwesenden Fachleute den Unterschied zwischen dem
Durchschnitts- und Grenzsteuersatz mal laiengerecht
beschreiben und eventuell anhand eines Beispiels
veranschaulichen könnte!
das hat MM erst am 1.8. erklärt
/t/steuerberechnung-zu-ungunsten-des-steuerzahlers/3…
Schöne Grüße
C.
Servus,
da hatte ich geglaubt, mit dem Satz, der vor dem Ausschneiden vor dem Zitierten stand, hätte ich diesem Anspruch genügt. Ferner mit den Beispielen zum (Durchschnitt)steuersatz, der halt immer höher wird, je höher das zu versteuernde Einkommen ist - die außer der Erläuterung des Phänomens der Progression gar nichts mit der gestellten Frage (nach dem Grenzsteuersatz) zu tun haben.
Vielleicht so - das Beispiel ist gegriffen und hat nichts außer der Struktur mit der tatsächlich erhobenen ESt zu tun:
Wenn ich auf 10.000 € eine Steuer von 1.000 € entrichte (10%)
auf 20.000 € eine Steuer von 2.400 € (12%)
auf 30.000 € eine Steuer von 5.400 € (18%)
auf 40.000 € eine Steuer von 10.000 € (25%)
und wenn ich mich jetzt dafür interessiere, welche zusätzliche Steuerbelastung aus den jeweils nächsten 10.000 € zusätzlichem Einkommen erwächst,
komme ich zu folgendem Ergebnis:
bei 10.000 € = 1.400 €/10.000 € (2.400 € - 1.000 € = 1.400 €) oder 14%
bei 20.000 € = 3.000 €/10.000 € (5.400 € - 2.400 € = 3.000 €) oder 30%
bei 30.000 € = 4.600 €/10.000 € (10.000 € - 5.400 € = 4.600 €) oder 46%
Weil bei einem Einkommen von 40.000 € die gesamten 40.000 € mit 25% besteuert werden, bei einem Einkommen von 30.000 € die schon vorhandenen 30.000 € bloß mit 18%, wirkt sich die Zunahme des Einkommens um 10.000 € von 30.000 € auf 40.000 € nicht mit dem Prozentsatz aus, der bei 30.000 € oder bei 40.000 € angewendet wird, sondern mit dem Prozentsatz (Unterschied Steuer / Unterschied Einkommen).
Wenn man jetzt den Tarif als stetige Funktion definiert (das ist im ESt-Tarif gegeben) und nicht in Zehntausenderschritten wie im Beispiel, erhält man durch Ableitung Delta Steuer nach Delta Einkommen den Grenzsteuersatz.
Der Grenzsteuersatz beantwortet die Frage „Wie hoch sind die nächsten 100 - oder 1.000 oder irgendwieviel - € meines Einkommens belastet?“ Wenn man den letzten Einkommensteuerbescheid hernimmt, und für die Belastung von zusätzlichem oder wegfallendem Einkommen rechnet „Steuer geteilt durch Einkommen“ (Durchschnittsteuersatz), liegt man immer daneben.
Schöne Grüße
MM
Abgabenrechner.de
Es ist doch so, dass der jeweilige Grundfreibetrag bei ledigen oder verheirateten Personen berücksichtigt werden muss.
Nun, versuchen wir es mal wie folgt.
Die Seiten http://www.abgabenrechner.de/ekst/ aufrufen.
Dort gibt man einfach mal alleinstehend im Optionsfeld an und 10.000 € ein.
Bei 10.000 € zahlt ein Lediger 398 € Einkommensteuer.
Gibt man jetzt mal 11.000 € ein, so zahlt man 598 €. Man hat nun einen Durchschnittssteuersatz von 5,44 %
Die 1000 € Unterschied von 10.000 auf 11.000 € kosten aber 200 € Steuern und nicht etwa 5,44 %. Diese Steuer für die 1000 € mehr zu verst. Einkommen beträgt also 200 €. Das ist der sogenannte Grenzsteuersatz in Höhe von ca. 20%, weil man ja für den Grundfreibetrag einen Steuersatz bis 7664 € von 0% hatte.
Zur besseren Verdeutlichung dient auf dieser Seite des BMF auch die Grafik unten. Ab zvE von 52.152 € zahlt man nun für jeden EURO, der diesen Betrag übersteigt 42 % Steuern.
Der Unterschied zwischen einem zvE von 60.000 und 70.000 € beträgt also genau 4200 €, das sind 42%. Einen Durchschnittssteuersatz von 42 % wird man wegen dem Grundfreibetrag allerdings nie ganz erreichen. Selbst bei 100 Millionen zvE beträgt der Durchschnittssteuersatz 41,99 %.
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dfgt