Hallo,
A. macht eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Von der Schule wird
Schulgeld verlangt.
Inwieweit kann das Schulgeld steuerlich abgesetzt werden, bzw. wo muss
das in der Einkommenssteuer eingetragen werden.
Gruss Hank
Hallo,
A. macht eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Von der Schule wird
Schulgeld verlangt.
Inwieweit kann das Schulgeld steuerlich abgesetzt werden, bzw. wo muss
das in der Einkommenssteuer eingetragen werden.
Gruss Hank
hi, die frage ist m. E. nicht ausreichend formuliert. schulgeld könnten beim vorliegen der ürbigen voraussetzungen (ersatz- und ergänzungsschulen) allenfalls A´s eltern geltend machen können. A selbst hingegen könnte ggf. sonderausgaben oder werbungskosten begehren. hier wäre es aber gut zu wissen, ob A eine erste ausbildung durchführt oder bereits eine abgeschlossene berufsausb. hat.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
bei A.s Ausbildung handelt es sich um 1. Berufausbildung.
A. ( 22 Jahre alt ) lebt am Arbeitsort, nicht bei den Eltern.
Gruss Hank
[MOD] Komplettzitat gelöscht
hi, dann führen die aufwendungen bei A steuerrechtlich zu sonderausgaben – davon hat allerdings keiner was. andererseits änderr sich die rechtsprechung gerade hinsichtlich der sog. vorweggenommenen werbungskosten immer mal wieder. wenn die schule die voraussetzungen, die ich gestern andeutete, können A´s eltern schulgeld als sonderausgaben geltend machen. bye.
Hallo,
Muss das Ganze doch mal etwas genauer erläutern:
A. macht eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. A. ist 30 Std./Woche in einem Behindertenwohnheim angestellt. Zusätzlich besucht
A. eine Heilerzieherpflegeschule, welche ein sog. Schulgeld verlangt.
Für A. ist es die 1. Ausbildung. A. erhält zudem Unterhalt von den
Eltern.
Inwieweit kann A. in der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung die Aufwendungen für die Schule absetzen ? Dazu muss ja noch „Kilometer-
geld“ zur Schule ( einfach ca. 50 km ) hinzukommen ?
Gruss Hank
[MOD] Komplettzitat gelöscht
hallo zurück,
im steuerrecht ist ja immer vieles vom sog. einzelfall abhängig.
A ist 30? hat A ein abgeschlossenes studium? dann können die aufwendungen zu werbungskosten werden, ansonsten stellen sie sonderausgaben dar. diese dürften sich auch auswirken, da A ja einkünfte hat u. sicherlich lohnsteuer entrichtet (dies hatte ich gestern natürlich nicht gewusst, als ich meinte, von sonderausgaben hätte A eher nichts). die fahrten können sowohl im rahmen der WK als auch SA angesetzt werden, wobei SA der höhe nach nicht unendlich geltend gemacht werden können.
A´s eltern können nur unter den bereits erklärten voraussetzungen das schulgeld geltend machen - vorausgesetzt, sie tragen die aufwendungen. das die eltern für A aufgrund des alters weder kindergeld noch kinderfreibetrag erhalten werden, könnten sie ggf. ihre unterhaltsleistungen als außergewöhnliche belastung geltend machen. fraglich ist dann aber m. E., ob tatsächlich bedürftig ist, denn A geht ja auch arbeiten und erzielt mithin einnahmen.
ciao.
Wenn die Person doch hier in einem Dienstverhältnis steht, die Rede war doch von „A ist angestellt“, dann liegen natürlich Werbungskosten und keine Sonderausgaben vor.
MFG
Oerdiz
ja, sicher. soweit ein veranlassungszusammenhang gegeben ist. mir schien der sachverhalt eher so zu sein, als wäre der job nur so eine art nebenjob, der in keinem unmittelbaren zusammenhang mit der ausbildung steht. soweit ich das eventuell falsch verstanden haben sollte, bitte ich hank um entschuldigung, ggf. sollte aber auch der sachverhalt noch einmal dezidiert hinterfragt werden. mfg.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn die Person doch hier in einem Dienstverhältnis steht, die
Rede war doch von „A ist angestellt“, dann liegen natürlich
Werbungskosten und keine Sonderausgaben vor.
Hallo,
es ist tatsächlich so, dass A. in einem Dienstverhältnis steht.
Ohne Dienstverhältnis keine Schule, bzw. Ausbildung zum Heilerziehungspfleger.
Ich danke euch für eure Hilfe.
Gruss Hank
[MOD] Komplettzitat gelöscht
hi…
achso, da hatte ich dich wohl falsch verstanden. nun, wenn A in einem derartigen dienstverhältnis steht, handelt es sich um werbungskosten. mfg.