[GewSt] Damnum als Entgelt für Dauerschulden?

Nabend!

Mir macht der Gewerbesteuerfall Winterprüfung (StFA) 2005 ein wenig zu schaffen:

Gewerbetreibender S.T. hatte im EZ 2003 ein Darlehen i.H.v. 100t € zu folgenden Bedingungen aufgenommen:
Laufzeit: 10 J
Zinssatz: 8,75% für die gesamte Laufzeit
Tilgung: in der Summe am Ender der Laufzeit
Auszahlungskurs: 98%

Aufgabe: Ermittlung der anrechenbaren Dauerschuldzinsen im EZ 2004!

So… jetzt kommt mein (bislang noch vorhandenes) gefährliches Halbwissen.
Die restlichen 2% sind als Damnum zu behandeln. Klar! Ich vermisse ein wenig die genauere Bezeichnung des Darlehens, aber es handelt sich offenbar um ein Fälligkeitsdarlehen. Ergo unterstelle ich einen Zinsaufwand in 2005 i.H.v. 8750,-€, nämlich 8,75% auf die gesamte Verbindlichleit.
Was ist nun mit der Abgrenzung des Damums in 2004, also 1/10 von 2.000 € => 200,- €? Ich hab sie mal mit reingenommen, wird ja ebenfalls als Zinsaufwand gebucht, woll? Also in der Summe (8750,- + 200,- =) 8950,-. 50% Davon sind dem vorläufigen Gewinn hinzuzurechnen. Ist das korrekt so?

Ist das korrekt so?

Hi,

jep, schaut korrekt aus. Das Disagio muss zeitanteilig aufgelöst sein.
Wenn der Darlehensvertrag vom 1.1. bis 31.12. läuft geht das mit den
200 Euro. Aber ggf. auf monatsweise abgrenzen, wenn Sachverhalt es
hergibt.

Mfg vom

showbee