[Alg] Fragen zur Gründung von nebenberuflicher GbR

Hallo,

A beabsichtigt mit dem Bekannten B nebenberuflich eine GbR zu gründen. Sie möchten im kleinen Stil bewegliche Anlagegüter (Bagger etc.) anschaffen, um diese zu vermieten.

  • Jeder von beiden bringt als Einlage einen gleichen 5-stelligen EURO-Betrag, wobei B privat über dieses Geld verfügt. A muss sich dieses Geld jedoch bei seiner Bank per Darlehen finanzieren (Privatdarlehen). Das Darlehen dient ausschliesslich als Einlage in die GbR. Kann A dann die jährlichen privaten Darlehenszinsen, die ja nur ihm entstehen, noch zusätzlich am Jahresende von seinem ihm zustehenden Gewinn-/Verlustanteil aus der GbR (lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung) abziehen? Wenn ja, wo wird dieser Abzug vorgenommen? Im Formular der gesonderten und einheitlichen Feststellung oder im Formular Einkünfte aus Gewerbebetrieb die A seiner privaten Einkommensteuererklärung beifügen muss?

  • Muss die GbR bilanzieren oder reicht auch, da es sich kleingewerbliches Unternehmen handelt, eine Gewinnermittlung?

  • Gibt es in diesem Fall, obwohl es sich ja um eine kleine nebenberufliche GbR handelt, trotzdem eine Fördermöglichkeit (Investitionszuschuss etc.) für neu angeschaffte Anlagevermögen?

  • Handelt es sich in diesem Fall ebenfalls um eine Existenzgründung, für die evtl. steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können, oder liegt eine Existenzgründung nur bei Gründung einer GbR vor, die hauptberuflich geführt wird?

Für rege Diskussion bedanke ich mich recht herzlich.

Grüsse

Orpit

Hi !

Wenn ja, wo wird dieser Abzug vorgenommen?

Hi bei den Aufwendungen (hier: Zinsen), die nur einem der Gesellschafter zugerechnet werden sollen, handelt es sich um so genannte Sonderbetriebsausgaben. Diese sind zwingend in der einheitlich und gesonderten Feststellung geltend zu machen.

Eine spätere Geltendmachung in der Steuererklärung wird nicht anerkannt.

  • Muss die GbR bilanzieren oder reicht auch, da es sich
    kleingewerbliches Unternehmen handelt, eine Gewinnermittlung?

Ob eine Bilanz oder eine Überschußrechnung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

  1. Handelt es sich bei der GbR möglicherweise um einen Kaufmann im Sinne des HGB?
  • Dann wäre Firmierung als GbR nicht möglich. Es müßte oHG heißen. Daneben wäre Bilanz zu erstellen
  1. Erfolgt freiwillige Eintragung ins Handelsregister?
  • Folgen wie 1.
  1. Sind die Buchführungsgrenzen des § 140 AO überschritten?
  • Umsatz?
  • Gewinn?
    Wenn eine größe Überschritten, dann Bilanz.

Es sind sicherlich noch nicht alle Prüfungspunkte aufgezählt, es dürfte aber nach dieser Prüfung schon als sicher gelten, dass auch die EÜR zulässig ist.

  • Gibt es in diesem Fall, obwohl es sich ja um eine kleine
    nebenberufliche GbR handelt, trotzdem eine Fördermöglichkeit
    (Investitionszuschuss etc.) für neu angeschaffte
    Anlagevermögen?

Als steuerliche Förderung gibt es derzeit die Investitionszulage (IZ). Ob diese hier gewährt werden kann, hängt von vielen Einzelheiten ab. Dies sollte mit Kenntnis der EInzelheiten und Lektüre des IZ-Gesetzes geprüft werden.
Auch die Möglichkeiten der Bildung von Rücklagen nach § 7g EStG sollte gerüft werden. Es ist jedoch anzumerken, dass es sich hierbei nicht um „Zulagen“ im eigentlichen Sinne handelt.
Darüberhinaus mag es auch noch außersteuerliche Fördermöglichkeiten aus diversen staatlichen oder privaten Töpfen geben. Einen Einblick über die Möglichkeiten (Zuschuss, Zulage, Kredit,…) gibt zum Beispiel das Programm „Öffentliche Fördermittel“ des Haufe Verlages
http://www.haufe.de/SID103.PL6foUTyleY/shopProductDe…

  • Handelt es sich in diesem Fall ebenfalls um eine
    Existenzgründung, für die evtl. steuerliche Vergünstigungen in
    Anspruch genommen werden können?

Vorteil
7g-Rücklage kann gebildet und ohne Strafzinsen aufgelöst werden.

Nachteil
Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung hat monatlich zu erfolgen.

Zwischen einer neben- und einer hauptberuflichen Tätigkeit bestehen steuerlich keine Unterschiede. Nur für Existenzgründer gibt es in einigen Bereichen ein paar Besonderheiten.

BARUL76