[USt] Ergebnis der letzen USt-VA in USt-VA angeben

Hallo

Ich habe da ein Artikel im Internet gefunden bezüglich des Ergebnisses einen Umsatzsteuer-Voranmeldung und hätte eine Frage zu dem.

Artikel:
„Sobald wir dem Finanzamt das Geld überwiesen haben, bzw. das Finanzamt uns einen Betrag erstattet hat, müssen wir diesen natürlich in unserer Buchführung berücksichtigen, damit bei der nächsten Voranmeldung keine falschen Zahlen entstehen.“

Wie ist denn das gemeint, muss man dann bei der nächsten Umsatzsteur Voranmeldung diesen überwiesenen/erstatteten Betrag an/vom Finanzamt wieder angeben,der bei der letzten Umsatzsteur-Voranmeldung erstattet oder an das FA überwiesen worden war?

Gruss
Daniel

Wie ist denn das gemeint, muss man dann bei der nächsten
Umsatzsteur Voranmeldung diesen überwiesenen/erstatteten
Betrag an/vom Finanzamt wieder angeben,den wir bei der letzten
Umsatzsteur-Voranmeldung erstattet oder an das FA überwiesen
hatten??

hallo,

nein, normalerweise nicht, es sei denn man hat für den entsprechenden zeitraum vllt. schon ust an das FA gezahlt oder was zurückbekommen - z.b. bei einer korrektur der voranmeldung

gruß inder

Servus Daniel,

mit „Buchführung“ ist hier möglicherweise ein extrem einfaches System unter excel gemeint, in dem es keine Perioden gibt, sondern bloß Spalten mit Zwischensummen und Summen. Hier kann man tatsächlich ins Schleudern kommen, wenn man keinen sauberen Schnitt zur USt-VA zieht.

Ein FiBu-Programm, welches in diesem Zusammenhang nicht auf die erfassten Perioden zurückgreift, sondern irgendwelche komplizierten Nebenaktionen wie „Monat abschließen“ oder so einen Müll verlangt, damit die alten USt-Werte nicht in alle künftigen Voranmeldungen weiter geschleppt werden (kann sein, daß es sowas gibt - auf diesem Markt tummeln sich seltsame Dinge) würde ich zügig verschrotten.

Weiterführend: „Berücksichtigung in der Buchführung“ wird bei Überschussrechnern leicht vergessen - es geht darum, daß beim Überschussrechner bezahlte USt Ausgabe ist, und erstattete USt Einnahme. Das hat aber nix mit USt-VA-Werten zu tun, sondern mit dem zutreffend ausgewiesenen (steuerlichen) Überschuss.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Danke für die Antworten!

Gruss Daniel