[ESt] wie Fahrten bei Schwerbehinderung nachweisen

Guten Tag,

eine Familie, Alleinverdiener mit Kleinkind, 100 % m.d.E., Merkzeichen H beantragt Pauschbetrag für Privatfahrten (15000 KM) sowie Fahrtkosten für Fahrten zur Arbeit (eigene Schwerbehinderung 80 m.d.E.).

Die Familie hat zwei PKWs. Das erste wird ausschließlich für Fahrten des behinderten Kindes genutzt. Das andere für Fahrten zur Arbeit und Privatfahrten.

Die Kilometerzahl für das erste Auto wird mit 18.000 KM erreicht. Das zweite Auto hatte eine Fahrleistung von 9000 + 6000 Privat = insgesamt 15000 KM.

Die Familie wurde aufgefordert,a) Inspektionsrechnungen zum Nachweis der Fahrleistungen zu erbringen und b) Nachweise, dass das Kind an den Fahrten des ersten PKWs teilgenommen hat.

Frage: das Kind hat definitiv an allen Fahrten teilnehmen müssen - es fehlt aber ein Nachweis: Welche Art von Nachweisen werden vom Finanzamt anerkannt ? (private Erklärungen der Großmutter ? des behandelnden Arztes ? der Ferienwohnungsanbieter etc ?

Vielen Dank

Hallo,

Die Familie wurde aufgefordert,a) Inspektionsrechnungen zum
Nachweis der Fahrleistungen zu erbringen

das ist üblich, um die angegebene km-Leistung zu überprüfen

und b) Nachweise,
dass das Kind an den Fahrten des ersten PKWs teilgenommen hat.

Frage: das Kind hat definitiv an allen Fahrten teilnehmen
müssen

ja, warum? Genau das sollte man dem Finanzamt schildern. Im Einspruchsverfahren sollte dies genauer vorgetragen werden.

Rechtsprechung dazu
Hessisches FG Urteil vom 12.09.2000 - 5 K 2784/00

Schöne Grüße
C.

BMF-Schreiben vom 29.04.96 (BStBl I S. 446)
hi, ich empfehle auf der seite des bundesfinanzministeriums das BMF-schreiben vom 29.4.96 (BStBl I S. 446) zum thema „fahrtkosten behindeter menschen“ zu suchen und zu lesen. das sollte alle weiteren fragen beantworten. mfg.