[ESt] Einnahmen aus PC-Vermietung steuerpflichtig?

Hallo,
gemäß EStG §22 Nr.3 sind Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256€ pro Jahr betragen.
Meine Frage:
Wenn jemand seiner Frau (für ihr Gewerbe) einen PC vermietet für weniger als 256€ im Jahr, dann müsste das doch steuerfrei sein, oder?
Aus welchem Grund kann das Finanzamt dies als Einnahmen aus Gewerbebetrieb ansehen, die dann (in der Summe zu den gewerbl. Einnahmen der Frau) steuerpflichtig sind?

Gruß
Werner

hi, grundsätzlich muss das FA abweichungen im steuerbescheid erläutern. hier im forum kann man wohl nur spekulieren. es kann ein simpler fehler des FA sein. es kann auch sein, dass das FA irgendeine nachhaltigkeit erkannt hat, möglicherweise befindet sich der PC nicht im privatvermögen. interessant ist auch die frage, ob auf der anderen seite eine wertung als betriebsausgaben bei der ehefrau vorgenommen wurde. ich würde beim FA nachfragen. das tut auch nicht weh -))

hi, grundsätzlich muss das FA abweichungen im steuerbescheid
erläutern. hier im forum kann man wohl nur spekulieren. es
kann ein simpler fehler des FA sein. es kann auch sein, dass
das FA irgendeine nachhaltigkeit erkannt hat, möglicherweise
befindet sich der PC nicht im privatvermögen.

Im angenommenen Fall befindet sich der PC befindet im Privatvermögen des Ehemannes und wurde vorher über 3 Jahre abgeschrieben.

interessant ist

auch die frage, ob auf der anderen seite eine wertung als
betriebsausgaben bei der ehefrau vorgenommen wurde.

Im angenommenen Fall wird die Mietsumme als Betriebsausgabe geltend gemacht.

ich würde

beim FA nachfragen. das tut auch nicht weh -))

Ja stimmt, aber vielleicht gibt es mit den obigen Hinweisen generelle Richtlinien oder Urteile, mit denen man schon mal eine grobe Richtung erkennen kann…

Gruß
Werner

Im angenommenen Fall wird die Mietsumme als Betriebsausgabe
geltend gemacht.

nee, ich wollte wissen, ob sie vom FA auch als betriebsausgaben berücksichtigung fanden.

Ja stimmt, aber vielleicht gibt es mit den obigen Hinweisen
generelle Richtlinien oder Urteile, mit denen man schon mal
eine grobe Richtung erkennen kann…

hmm, ist wie schwierig und wie gesagt spekulativ. mir würde kein grund einfallen, selbst der sog. drittvergleich (verträge zwischen nahen angehörigen müssen dem zwischen fremden dritten üblichen entsprechen) dürfte nicht greifen, dann hätte der vertrag komplett keine anerkennung finden dürfen.

[MOD] Verstoß gegen FAQ:1129 entfernt

mfg.

Im angenommenen Fall wird die Mietsumme als Betriebsausgabe
geltend gemacht.

nee, ich wollte wissen, ob sie vom FA auch als
betriebsausgaben berücksichtigung fanden.

Im angenommenen Fall wird alles anerkannt. Aber das Formular der Einnahmen-/Überschussrechnung weist ja nur grob die unterschiedlichen Kostenarten aus, nicht die Einzelposten.

Ja stimmt, aber vielleicht gibt es mit den obigen Hinweisen
generelle Richtlinien oder Urteile, mit denen man schon mal
eine grobe Richtung erkennen kann…

hmm, ist wie schwierig und wie gesagt spekulativ. mir würde
kein grund einfallen, selbst der sog. drittvergleich (verträge
zwischen nahen angehörigen müssen dem zwischen fremden dritten
üblichen entsprechen) dürfte nicht greifen, dann hätte der
vertrag komplett keine anerkennung finden dürfen.

[MOD] Verstoß gegen FAQ:1129 entfernt

Ist mir rätselhaft, warum hier etwas entfernt wurde. Hier wird allgemein eine angenommener Sachverhalt diskutiert.

MfG
Werner

mfg.

tja, da blebt wohl nur eins: im amt anrufen und nachfragen. sorry, aber ich hab zumindest keine idee für die umwidmung der einkünfte. mfg.