Hallo,
der Steuerpflichtige S hat mit seiner ESt-Erklärung 2005 für sein noch in der ersten Jahreshälfte 2005 in Ausbildung befindliches Kind einen Kinderfreibetrag beantragt, allerdings dabei nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kindergeld weder beantragt noch gezahlt wurde.
Letzters in der Erwartung, dass - wie die Jahre zuvor - die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergeben wird, dass der Freibetrag greift.
Mit dem Bescheid (Mitte Juli ergangen) unterstellt das Finanzamt, dass Kindergeld gezahlt wurde und deswegen - nach der Günstigerprüfung - kein Freibetrag gewährt wird.
Frage 1 : Hat man Chancen, dass trotz Ablauf der Einspruchfrist das Finanzamt eine Erstattung in Höhe des Kindergeldes zahlt ?
Frage 2 : Oder muss man den Antrag auf Kindergeld bei der Kindergeldkasse stellen, mit Wiederholung des Nachweis-Aufwandes ?
Schon jetzt vielen Dank für Hinweise.
Gruß
Karl
Hallo,
zutreffend ist Nr. 2.
Denn sonst könnte man bei der Familienkasse das Kindergeld beantragen und (!) beim FA den Kinderfreibetrag bekommen, ohne dass das Kindergeld gegengerechnet wird.
Das wäre eine doppelte Vergünstigung, die nicht sein darf.
Gruß
der Petz