Hallo,
eine weitere Frage: Aus einem Bafögzeitraum, gewährt unter Vorbehalt, ist jetzt nach 2 Jahren eine hohe Nachforderung fällig. Besteht die Möglichkeit diese steuerlich abzugsfähig zu gestalten? evtl. außergewöhnliche Belastungen?
Ist das Datum der Überweisung ausschlaggebend?
Dank.
MfG
Lara