[ESt] Nachforderung von Bafög abzugsfähig?

Hallo,

eine weitere Frage: Aus einem Bafögzeitraum, gewährt unter Vorbehalt, ist jetzt nach 2 Jahren eine hohe Nachforderung fällig. Besteht die Möglichkeit diese steuerlich abzugsfähig zu gestalten? evtl. außergewöhnliche Belastungen?

Ist das Datum der Überweisung ausschlaggebend?

Dank.

MfG

Lara

Servus,

Gegenfrage: War der Zufluss der Mittel seinerzeit steuerbares Einkommen?

OK, genauso ists auch bei der Rückforderung.

Schöne Grüße

MM