[ESt,LoSt] wie wirkt sich ein Jobticket aus?

Hallo,
bei uns im Betrieb wird jetzt verhandelt, ob es ein Jobticket geben soll.
Ich habe mal eine Frage, wie sich so ein Jobticket überhaupt auswirkt, bzw. wo es sich auswirkt.

Momentan hat man bei der Einkommensteuer die Werbungskosten, die abgerechnet werden, kann man die dann nicht mehr abrechnen.

Ist das Jobticket ein geldwerter Vorteil, der monatlich auf dem Gehaltszettel steht? Wie wird dieses Jobticket jetzt abgerechnet, brutto oder netto?

Danke für Hilfe!
Andy

Servus,

Momentan hat man bei der Einkommensteuer die Werbungskosten,
die abgerechnet werden, kann man die dann nicht mehr
abrechnen.

doch, und zwar abrechnen im eigentlichen Sinn des Wortes: Werbungskosten sind km-Pauschale minus Erstattungen durch den Arbeitgeber. Allerdings: Ab 2007 wirds in der Regel mau aussehen, weil da bis zu 20km einfacher Entfernung keine Werbungskosten wirksam angesetzt werden können.

Ist das Jobticket ein geldwerter Vorteil, der monatlich auf
dem Gehaltszettel steht?

Verschiedene Möglichkeiten:

(1) Wenn es sich nicht um ein Jahresticket handelt, sondern um „monatlich gestückelte“ Zeitkarten (gibts in einigen Verkehrsverbünden), kann es sein, daß es sich um einen geringfügigen (> steuerfreien) Sachbezug handelt - wenn nämlich die einzelne Monatskarte weniger als 44 € kostet und sonst keine Sachbezüge da sind.

(2) Im Regelfall der Jahreskarte besteht die Möglichkeit, das Ticket als Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig abzurechnen. Dann braucht der Arbeitgeber keine weiteren Nachweise zu führen, und der Arbeitnehmer kann das unter Umständen (s.o.) steuerlich geltend machen. Falls sich das nicht auswirkt, ist der Vorteil für den Arbeitgeber der bei den meisten Verkehrsverbünden im Vergleich zur Regel-Zeitkarte hoch rabattierte Preis und für den Arbeitnehmer der Preis minus ESt minus SV-Beiträge. „Netto“ kommt also in jedem Fall was rum dabei.

(3) Maximal in Höhe der Entferungspauschale (bis 2006: in Höhe des tatsächlichen Preises) kann das Jobticket durch den Arbeitgeber pauschal mit 15% versteuert werden, der Bezug ist dann SV-frei. Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch die Nutzung der Zeitkarte für Privatfahrten, Mitnahmeregelungen etc. zufließt, bleibt im Gegensatz zum privat genutzten Dienst-PKW außer Ansatz.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung!!!
Aber leider verstehe ich das nicht in vollem Umfang…

Die monatlichen Kosten liegen momentan bei ca. 210 Euro für das Monatsticket, unabhängig vom Jobticket.
Daher denke ich, dass man deutlich über 44 Euro sein wird.
Ob monatlich oder jährlich weiß man noch nicht.

Wenn der AG jetzt das Jobticket subventioniert, muss man diesen Anteil sicher von der Einkommensteuerrückerstattung abziehen?

Grüße
Andy

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus,

Die monatlichen Kosten liegen momentan bei ca. 210 Euro für
das Monatsticket, unabhängig vom Jobticket.

Ach ja, ich hab die gesalzenen Preise beim RMV schon fast vergessen. Im VRN kann ich für 60€/Monat jeden Tag von Kaiserslautern nach Würzburg und zurück fahren, wenn ich will - und da ist noch kein Jobticket-Rabatt berücksichtigt…

Daher denke ich, dass man deutlich über 44 Euro sein wird.

Ok, Steuerfreiheit scheidet also aus.

Wenn der AG jetzt das Jobticket subventioniert, muss man
diesen Anteil sicher von der Einkommensteuerrückerstattung
abziehen?

Nein. Zurück das Ganze! Einkommensteuererstattung hat mit dem ganzen Thema fast nichts zu tun.

Zwei Möglichkeiten:

(a) Arbeitgeber versteuert den Sachbezug (das ist: was er für die Tickets bezahlt) ganz regulär. Folge: Der Bezug ist SV-pflichtig (da gibts keinen Jahresausgleich) und steuerpflichtig. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall als Werbungskosten die volle (ab 2007: verringerte) Kilometerpauschale geltend machen. Die Chose wird so behandelt, als habe er nicht die Fahrkarte, sondern ihren Preis als Gehalt bekommen.

(b) Arbeitgeber versteuert den Sachbezug (2006 ganz, ab 2007 teilweise) pauschal mit 15% als Fahrtkostenzuschuss. In diesem Fall berechnet der Arbeitnehmer zuerst seine Werbungskosten mit der Kilometerpauschale, und zieht dann vom gefundenen Betrag den erhaltenen Zuschuss ab. Das wird bei Frankfurter Pendelentfernungen, die sehr oft über 20 Kilometer liegen, auch ab 2007 noch hochinteressant sein, weil der Preis des Jobtickets bei weitem keine 30 Cent für den Entfernungskilometer ausmacht: Beispiel Mainz-Ffm (sind glaube ich 47 km?): Kilometerpauschale (2006) = 230 * 47 * 0,30 €, macht 3.243 €. Minus Zuschuss in Gestalt der Fahrkarte = ca. 2.500 €. Bleiben Werbungskosten „für lau“ von ca. 740 €.

Wenn ich für 2007 unverändert 30 Cent unterstelle (wissemernochnet), komm ich auf 230 * 27 * 0,30 € = 1.863 €, die pauschal versteuert, auch „natural“ erstattet werden können. Damit bleiben bloß etwa 630 €, die voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig sind.

Die Einkommensteuer selber hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Wenn ein Arbeitnehmer z.B. einen Grenzsteuersatz von 35% hat, kostet ihn die beschriebene Operation im Beispiel bei einem steuerpflichtigen Sachbezug von 630 € etwa 225 € ESt im Jahr (& Soli), der Arbeitgeber zahlt auf die 1.863 € etwa 280 € (& Soli) pauschale Lohnsteuer obendrauf.

Es ist vielleicht nützlich, die einzelnen Alternativen nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitern dem Lohnbüro vorzulegen - dort können die individuellen Konsequenzen aus der Operation mit zwei Knopfdrücken gerechnet werden - dann wird klarer, was das bringt und was das kostet.

Schöne Grüße

MM

2 „Gefällt mir“