Hallo,
folgender Fall:
Ein Deutscher ist letztes Jahr nach Frankreich umgezogen. Er arbeitet in D, seine Steuern zahlt er in Frankreich.
Er besitzt noch eine Eigentumswohnung in Deutschland. Die ist vermietet. Die Einnahmen der Miete liegen einiges unter den Ausgaben für den zu abzahlenden Kredit und die nicht umlegbaren Nebenkosten (Verhältnis ca. 400 zu 500 Euro).
Wie läuft das jetzt bei der Einkommensteuererklärung 2005?
Mit welchen Steuerzahlungen muss der Besitzer rechnen?
Falls eine Zahlung zu leisten ist, wie kann zukünftig eine Steuerzahlung vermindert werden?
Wie können Kosten für ausgefallene Mieten z.B. bei Mieterwechsel geletend gemacht werden?
Vielen Dank
gk
Hallo,
folgender Fall:
hübscher Fall 
Ein Deutscher ist letztes Jahr nach Frankreich umgezogen. Er
arbeitet in D, seine Steuern zahlt er in Frankreich.
unbeschränkte Steuerpflicht in Frankreich, beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
aber, auf Antrag kann er in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn § 1 Abs. 3 EStG erfüllt sind.
Frage: Grenzgängereigenschaft liegt die vor? Bei der Variante muss ich nochmal nachlesen…
Er besitzt noch eine Eigentumswohnung in Deutschland. Die ist
vermietet. Die Einnahmen der Miete liegen einiges unter den
Ausgaben für den zu abzahlenden Kredit und die nicht
umlegbaren Nebenkosten (Verhältnis ca. 400 zu 500 Euro).
also ergibt sich ein Verlust
bei beschränkter Steuerpflicht fällt dafür keine Einkommensteuer an (nur weiterhin die normale Grundsteuer)
Wie läuft das jetzt bei der Einkommensteuererklärung 2005?
na, erst ist zu klären, ob der Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG gestellt werden kann
Mit welchen Steuerzahlungen muss der Besitzer rechnen?
hellsehen kann ich nicht 
Wie können Kosten für ausgefallene Mieten z.B. bei
Mieterwechsel geletend gemacht werden?
gar nicht
Schöne Grüße
C.
Hallo Cirwalda,
wahrscheinlich sind die Einkünfte aus V+V positiv, da dieser Begriff:
Ausgaben für den zu abzuzahlenden Kredit
oft genug für den gesamten Kapitaldienst, nicht für die Zinsen, verwendet wird.
Was im Grundsatz nichts an Deiner Auskunft ändert, aber die Chose ein bissel „gewöhnlicher“ macht.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
wahrscheinlich sind die Einkünfte aus V+V positiv, da dieser
Begriff:
Ausgaben für den zu abzuzahlenden Kredit
oft genug für den gesamten Kapitaldienst, nicht für die
Zinsen, verwendet wird.
hast Recht, könnte sein
Bei beschränkter Steuerpflicht und ohne Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG entsteht eine Steuer i.H.v. 25% zuzüglich Soli und KiSt
(nur zur Ergänzung der Ausgangsfrage)
Schöne Grüße
C.
Hallo und vielen Dank bis hierher.
Ja, der betreffende Mensch hat Grenzgängerstatus.
Und ja, bei der Angabe der Kosten, wurde der gesamte Betrag gemeint und nicht nur die Zinsen.
Wenn man es so sieht, macht der Betreffende sogar einen Gewinn, da die Mieteinnahmen die Kosten der Zinsen und Nebenkosten etwas übersteigen.
Kann man die Wohnung eigentlich noch irgendwie abschreiben? ich habe etwas gelesen über 2% vom ursprünglichen Wert bei Immobilien unter 40 Jahren (lineare Abschreibung). Stimmt das?
Es sind im Übrigen die einzigen in Deutschland zu versteuernden Einnahmen, alles andere läuft über Frankreich.
cu
gk
Hallo,
Hallo und vielen Dank bis hierher.
gern geschehen
Ja, der betreffende Mensch hat Grenzgängerstatus.
Dann erübrigt sich den § 1 Abs. 3 EStG zu prüfen. Der Lohn ist in Deutschland steuerfrei, wobei bei beschränkter Steuerpflicht für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kein Progressionsvorbehalt angesetzt wird und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung selbst werden zu 25% zuzüglich Kirchensteuer und Soli versteuert als beschränkt steuerpflichtig.
Nur wenn kein Grenzgängerstatus vorliegt, wird § 1 Abs. 3 EStG durchgeprüft.
Und ja, bei der Angabe der Kosten, wurde der gesamte Betrag
gemeint und nicht nur die Zinsen.
Wenn man es so sieht, macht der Betreffende sogar einen
Gewinn, da die Mieteinnahmen die Kosten der Zinsen und
Nebenkosten etwas übersteigen.
nur die Zinsen sind abzugsfähig
Kann man die Wohnung eigentlich noch irgendwie abschreiben?
ich habe etwas gelesen über 2% vom ursprünglichen Wert bei
Immobilien unter 40 Jahren (lineare Abschreibung). Stimmt das?
ja, 2% Abschreibung sind normal
Es sind im Übrigen die einzigen in Deutschland zu
versteuernden Einnahmen, alles andere läuft über Frankreich.
dann nur beschränkte Steuerpflicht ohne irgendwelche Möglichkeiten, es anders zu beantragen
Schöne Grüße
C.
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