Hallo,
Person A ist in Firma XY beschäftigt. Muss gelegentlich mit dem privaten PKW Filialen besuchen. Arbeitgeber bezahlt KM-Geld und Reisekosten. Das Auto von Person A muss in Reparatur, kann diese RE als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden? Werden die Reisekosten und das KM-Geld des AG in irgendeiner Form in der Einkommensteuererklärung berücksichtig?
Danke.
Gruß,
Lara